Mecklenburg-Vorpommern: Erstes erfolgreiches Volksbegehren seit 20 Jahren

[26/14] Kein anderes Bundesland hat so hohe Hürden beim Volksentscheid

In Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Volksbegehren „Gegen die Gerichtsstrukturreform“ die erste Initiative seit der Einführung der direkten Demokratie vor zwanzig Jahren die Unterschriftenhürde für ein Volksbegehren übersprungen. Am Dienstag (9. Dezember) will die vom Richterbund und dem Verein Pro Justiz Mecklenburg-Vorpommern getragene Initiative nach eigenen Angaben über 149.000 Unterschriften an die Landtagspräsidentin übergeben. Die Initiative wendet sich gegen die Schließung von rund der Hälfte aller Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern sowie die Zusammenlegung und Verlegung weiterer Gerichte.

Nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie ist es in Mecklenburg-Vorpommern seit der Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid 1994 noch keiner Initiative gelungen, die Unterschriftenhürde für die zweite Stufe (Volksbegehren) zu überspringen. Bei bisher 26 Anträgen auf Volksbegehren ging einzig die Initiative „Für ein neues Schulgesetz“ 2006 in die zweite Sammelphase, scheiterte aber an der Hürde von rund 120.000 Unterschriften (8,5 Prozent der Wahlberechtigten).

„Das aktuelle Volksbegehren könnte ein Weckruf für die direkte Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern werden. Es wird Zeit, die Verfahren endlich so zu gestalten, dass sie Bürgerinnen und Bürger auch wirklich zur Beteiligung einladen“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. Bisher liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich der Bundesländer auf Platz Zwölf und damit im letzten Drittel, was das Regelwerk der direkten Demokratie angeht. Auf der Landesebene werden vor allem Themenausschlüsse und die hohen Hürden beim Volksentscheid zu Fallstricken. Für einen erfolgreichen Volksentscheid genügt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, dass die Mehrheit der Abstimmenden eine Vorlage annimmt, es muss auch mindestens ein Drittel aller Stimmberechtigten zustimmen. „Mecklenburg Vorpommern hat beim Volksentscheid die höchsten Hürden bundesweit“, so Beck.

Das laufende Volksbegehren wäre nach Ansicht von Mehr Demokratie eine gute Gelegenheit, um die Praxistauglichkeit der direktdemokratischen Regeln zu überprüfen. Die Landeswahlleiterin hat nun acht Wochen Zeit, über die Zulassung des Volksbegehrens zu entscheiden, der Landtag muss sich dann innerhalb von sechs Monaten damit befassen.

Liste bisheriger Volksbegehren in Deutschland:

<link>

www.mehr-demokratie.de/volksbegehren-deutschland00.html

Übersicht Volksbegehrens-Regelungen in den Bundesländern:

<link>

www.mehr-demokratie.de/5972.html

Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform im Wortlaut: <link http: www.richterbund.info pdf unterschriftenliste-vb.pdf>

www.richterbund.info/pdf/Unterschriftenliste-VB.pdf

Teilen:
nach oben