Mehr Demokratie: Bundesweite Volksentscheide müssen jetzt ins Grundgesetz

[34/12] Schäuble rechnet mit Volksentscheid über eine neue Verfassung

Immer mehr Spitzenpolitiker ziehen einen Volksentscheid zu EU-Fragen in Betracht. „Wer ein Referendum zu Europafragen für möglich oder gar für geboten hält, kommt an der Frage nach der Einführung bundesweiter Volksabstimmungen nicht vorbei“, sagt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Aber: Nicht Politikerinnen und Politiker sollten den Menschen vorschreiben, worüber sie abzustimmen haben. Die Bevölkerung sollten selbst die Möglichkeit bekommen, Volksentscheide über Schicksalsfragen durchzusetzen.“

Nach Horst Seehofer haben mittlerweile auch Peer Steinbrück und Wolfgang Schäuble erklärt, dass sie Volksabstimmungen für unausweichlich halten, falls mehr Kompetenzen auf die EU-Ebene übertragen werden sollen. „Es ist bezeichnend, dass mittlerweile auch führende Unionspolitiker erkennen, dass ein Volksentscheid über so weitreichende Fragen wie Kompetenzübertragungen an die EU unausweichlich ist“, so Beck. „Mit einer einmaligen Abstimmung – zum Beispiel über eine neue Verfassung – wird es aber nicht getan sein. Im Zusammenhang mit Europa, aber auch mit anderen großen Fragen, hat die Bevölkerung ein Recht darauf, Grundsatzentscheidungen per Volksentscheid zu treffen.“

Der Fachverband Mehr Demokratie fordert seit fast 25 Jahren, Volksbegehren und -entscheide auch zu bundespolitischen Fragen zu ermöglichen. In allen 16 Bundesländern können Bürgerinnen und Bürger auf der kommunalen und auf der Landesebene direkt mitentscheiden. Um bundesweite Volksentscheide ins Grundgesetz aufzunehmen, ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig, die bisher durch die Unionsparteien verhindert wird. „Die Union muss diese Blockadehaltung endlich aufgeben“, sagt Beck. „Wir brauchen jetzt bundesweite Volksabstimmungen – nicht nur über das weitere Zusammenwachsen Europas, sondern über alle für die Bundesrepublik wichtigen Zukunftsfragen.“

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