Mehr Demokratie fordert Teilnahme von 17-Jährigen an der Europawahl

Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht vollständig betreuter Menschen

Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, vollständig betreuten Menschen die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen, drängt der Verein Mehr Demokratie darauf, auch 17-Jährige an der Europawahl teilnehmen zu lassen. Sie auszuschließen sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. „Wenn Menschen das Wahlrecht zugestanden wird, die nicht einsichts- und urteilsfähig sind, darf es nicht denen verweigert werden, denen eine Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen werden kann. Dies gilt zweifelsohne mindestens für die 17-Jährigen“, so fasst Prof. Dr. Hermann Heußner ein Rechtsgutachten zusammen, das er zusammen mit Prof. Dr. Arne Pautsch vorgelegt hat. In dem Gutachten weisen die beiden Rechtsprofessoren nach, dass der Ausschluss von 17-Jährigen von der Europawahl gegen das Grundgesetz verstößt.

„Weder das Grundgesetz noch das Europarecht schreiben ein Wahlmindestalter von 18 Jahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament fest. Damit ist es geboten, auch 17-Jährigen die Teilnahme an der Europawahl zu ermöglichen. Es ist am Bundestag, jetzt aktiv zu werden“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V..

In der Bundesrepublik Deutschland sind nach Angaben des Bundeswahlleiters 64,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Mit den 17-Jährigen kämen rund 540.000 Menschen hinzu.

Das Rechtsgutachten ist hier einsehbar: www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-04-09__Heussner_Pautsch_Kurzgutachten_EU-Wahl.pdf

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