Mehr Demokratie: Sperrklausel auf EU-Ebene darf nicht wieder eingeführt werden!

+++ Fachverband wendet sich gemeinsam mit mehr als 17.000 Menschen gegen eine 3,5-Prozent-Hürde +++

„Deutschland darf nicht zulassen, dass eine Sperrklausel bei den EU-Wahlen durch die Hintertür wieder eingeführt wird“, diese Botschaft hat der Verein Mehr Demokratie gemeinsam mit 17.345 Unterstützern heute an die zuständigen Politikerinnen und Politiker gesendet. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rat der EU einer erneuten Sperrklausel zu widersprechen. „Deutschland muss Nein sagen, wenn es morgen darum geht, ob kleine Parteien im EU-Parlament künftig durch eine 3,5 Prozent-Hürde draußen bleiben sollen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

„Eine Sperrklausel ist nicht nur unfair gegenüber kleinen Parteien und ihren Wählerinnen und Wählern, sondern würde auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts missachten“, ergänzt Beck. „Sollte es dazu kommen, wird Mehr Demokratie wie bereits 2014 erneut vor Gericht ziehen, um dafür zu sorgen, dass die politische Vielfalt auf EU-Ebene auch weiter im Parlament abgebildet wird.“

Mit einer 3,5 Prozent-Sperrklausel wären bei der letzten Europawahl sieben kleinere Parteien nicht ins Parlament eingezogen. „Mehr als drei Millionen Stimmen wären dadurch unwirksam geworden“, sagt Beck. „Neun Sitze haben die in Deutschland gewählten kleinen Parteien derzeit inne. Mit der 3,5 Prozent-Sperrklausel wären diese Sitze an Parteien gefallen, die die Wählerinnen und Wähler nicht gewählt haben. Das ist unnötig und undemokratisch.“ Das Argument, dass zu viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren, könne auf EU-Ebene nicht geltend gemacht werden. Zudem schließen sich hier Parteien ohnehin zu Fraktionen zusammen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 nach einer Klage von Mehr Demokratie und anderen eine 3-Prozent-Hürde bei den Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Im Zuge der Wahlrechtsreform auf EU-Ebene wird nun erneut versucht, eine Hürde einzuführen. Am morgigen Dienstag (11. Oktober) berät die Ratsarbeitsgruppe „Allgemeine Angelegenheiten“, wobei sich die Mitgliedstaaten bereits positionieren werden. Am 18. Oktober will der Rat in öffentlicher Sitzung über die Wahlrechtsreform beraten.

+++ Hintergrund:

Das Europäische Parlament hat die Änderungsanträge zum neuen Direktwahl-Akt im Mai bereits angenommen. Unter anderem wurde über die Frage der Sperrklauseln abgestimmt. Da das EU-Parlament den Vorschlag angenommen hat, folgt nun eine Entscheidung im Rat. Dabei müssen alle Mitgliedstaaten zustimmen, damit die neuen Regelungen in Kraft treten. Die Bundesregierung könnte sich im Rat gegen die geplanten Sperrklauseln aussprechen.

 

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