Mehr Demokratie will Wahlrechts-Reformen in Kommunen erproben

Fachverband legt Gesetzentwurf für Thüringen vor

Kommunen sollen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht werden. Das ist das Anliegen einer vom Verein Mehr Demokratie in Thüringen gestarteten Initiative. Danach soll das Kommunalwahlrecht um eine Experimentierklausel erweitert werden. Bei Kommunalwahlen könnten damit Instrumente ausprobiert werden, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann.

Vor diesem Hintergrund haben die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch, beide Mitglied im Kuratorium von Mehr Demokratie e.V., einen Gesetzentwurf mit sieben möglichen Instrumenten ausgearbeitet. Das Thüringer Gesetz zur Erprobung von Wahlrechtsinstrumenten ist am heutigen Mittwoch (5.9.) im Erfurter Landtag vorgestellt worden. Der Vorschlag ist bisher einmalig in Deutschland.

„Die Parteien sind kaum bereit, Wahlrechtsreformen anzustoßen. Reformvorschläge werden vorrangig danach beurteilt, ob sie der eigenen Partei Zugewinne versprechen. Der Vorschlag von Mehr Demokratie soll die Tür zur Weiterentwicklung des Wahlrechts offenhalten“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.

„Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht zufriedengeben. Sie gefährdet die Demokratie und den Sozialstaat. Es ist Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft, dies zu problematisieren und schließlich das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen gehen“, ergänzt Heußner. Es sei mehr gefragt, als nur der regelmäßige Appell, sich an Wahlen zu beteiligen.

„Die Kommunen bieten sich als Experimentierfeld an. Sie sollen selbst und freiwillig bestimmen können, ob und welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt Pautsch. Damit könne auch die Rolle der Kommunen bei der Stärkung der Demokratie unterstrichen werden. „Was sich bewährt hat, kann später auch für die Landtagswahlen eingeführt werden.“

So soll es nach dem Gesetzentwurf möglich sein, das Wahlalter bis auf 14 Jahre abzusenken. Hierfür wäre ein gesondertes Jugendwahlregister einzurichten, in das sich die Jugendlichen freiwillig eintragen können, die an der Wahl teilnehmen wollen. Dies soll auch an einen Demokratie-Unterricht in den Schulen gekoppelt sein.

Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Proteststimme und einer Stimmenthaltung. Wer mit keinem Angebot der Parteien einverstanden sei, dem bleibe bisher nur, gar nicht oder ‚extrem’ zu wählen, erklärt Beck. Hier fehle ein Angebot und die Möglichkeit, ein Signal an die Politik zu geben. Auf das Wahlergebnis sollen Proteststimme und Enthaltung allerdings keinen Einfluss haben.

Ähnlich wie vor Volksabstimmungen soll ein Wahlheft alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidaten bieten. Von der obligatorischen Zustellung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erhofft sich Mehr Demokratie ebenso eine Steigerung der Wahlbeteiligung wie von zusätzlichen Wahlorten und einer Ausweitung der Wahlzeiten.

Von Kommunen getestet werden könnte auch das umstrittenste, aber auch wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung, die Wahlpflicht. Hier wird vorgeschlagen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand dieser Wahlpflicht nicht nachkommt.

Schließlich wird mit der Integrierten Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen die Möglichkeit eröffnet, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl, die bisher nötig wird, wenn sich im ersten Wahlgang keiner der Kandidierenden durchsetzt, wird dafür in den ersten Wahlgang integriert. Mit diesem Instrument können Kommunen erheblich Kosten und Aufwand sparen.

 

Der Gesetzentwurf und eine Zusammenfassung unter: www.thueringen.mehr-demokratie.de

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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