Opposition startet Wettbewerb um mehr direkte Demokratie

12/06

Gesetzentwürfe von FDP, Grüne und Linkspartei im Bundestag

Im Ziel sind sich die drei Oppositionsparteien einig: Auch im Bund sollen die Bürger direkt über politische Sachfragen abstimmen. Wie hoch die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sein sollen und welche Themen von der Volksgesetzgebung ausgeschlossen bleiben, dazu gehen die Ansichten bei FDP, Grünen und Linkspartei auseinander. Der Bundestag befasst sich am Donnerstag deshalb gleich mit drei Gesetzentwürfen zur direkten Demokratie. Der Verein Mehr Demokratie lobte die Initiative und rief die Koalition auf, sich dem "Wettbewerb um mehr Mitbestimmung" zu stellen.

 

"Rot, Gelb und Grün haben den Anfang gemacht, jetzt muss die Regierung Farbe bekennen", forderte Mehr Demokratie-Vorstandssprecher Gerald Häfner. Im Koalitionsvertrag hatten Christ- und Sozialdemokraten vereinbart, die Einführung von Elementen direkter Demokratie zu prüfen. "Jetzt liegen gleich drei Gesetzentwürfe auf einmal vor, die geprüft werden wollen", so Häfner.

 

Was aus der Vorstoß der Opposition wird, hängt vor allem von der Haltung der Union ab. Die SPD hatte 2002 gemeinsam mit den Grünen einen Gesetzentwurf zur Verankerung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Grundgesetz vorgelegt, der jedoch am Widerstand von CDU und CSU scheiterte. Dass sich die Christdemokraten dem Ruf nach mehr direkter Demokratie noch lange verweigern, glaubt Häfner nicht: "Die Union ist umzingelt. Vorausgesetzt, die SPD bleibt bei ihrem Bekenntnis zu bundesweiten Volksabstimmungen."

 

Alle Oppositionsparteien schlagen eine dreistufige Volksgesetzgebung vor. In den Details allerdings unterscheiden sich die drei Gesetzentwürfe. Aus Sicht der Linkspartei reichen 100.000 Unterschriften bei einer Volksinitiative aus, damit sich der Bundestag mit dem Anliegen befassen muss. Grüne und FDP halten 400.000 Unterschriften für angemessen. Lehnt das Parlament eine Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren gestartet werden. Dabei verlangt die FDP 6 Millionen Unterschriften (10 Prozent der Wahlberechtigten), die Grünen 3 Millionen (5 Prozent der Wahlberechtigten) und die Linkspartei 1 Million. Die Sammlungsfrist wollen die Liberalen auf 3 Monate begrenzen, die beiden anderen Parteien schlagen 6 Monate vor. Ist ein Volksbegehren erfolgreich, kommt es zum Volksentscheid, dessen Gültigkeit die Parteien vom Erreichen einer bestimmten Mindestzustimmung abhängig machen wollen.

 

Verschiedene Vorstellungen gibt es auch hinsichtlich der Themen, die von der Volksgesetzgebung ausgenommen werden sollen. Einig sind sich die drei Parteien, dass das Haushaltsgesetz tabu sein soll. FDP und Grüne wollen zudem Abgabengesetze und damit den gesamten Bereich der Steuerpolitik, Grüne und Linkspartei die Todesstrafe ausnehmen.

 

Neben der dreistufigen Volksgesetzgebung schlagen die Oppositionsparteien weitere direktdemokratische Verfahren vor. Grüne und FDP wollen Bundestag und Bundesrat das Recht geben, mit Zweidrittelmehrheit Volksabstimmungen anzusetzen. Die Linkspartei will dieses Recht dem Bundestag allein geben und den Fraktionen außerdem erlauben, bei Bundestagswahlen Sachfragen mit zur Abstimmung zu stellen. Mit dem fakultativen Referendum soll dem Volk ein Vetorecht bei vom Parlament beschlossenen Gesetzen gegeben werden.

Teilen:
nach oben