Saarländische Opposition für mehr direkte Demokratie

3/06

CDU unter Druck

Im Saarländischen Landtag kommt es am kommenden Mittwoch zum großen Showdown. Alle drei Oppositionsfraktionen (SPD, FDP, Grüne) haben Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung eingebracht. Das Ziel ist, die im Saarland extrem hohen Hürden für landesweite Volksbegehren und Volksentscheide abzusenken. Insbesondere sollen finanzwirksame Gesetze teilweise oder komplett zugelassen werden.

 

Der Hintergrund der Initiativen der Opposition ist ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 23.1.2006 zum Volksbegehren gegen Grundschulschließungen. Das Gericht hatte unter Berufung auf die Saarländische Verfassung klargestellt, dass jedes Volksbegehren, das in seiner materiellen Umsetzung finanzwirksame Folgen hat, unzulässig ist. Dabei spielt die Höhe der Finanzwirksamkeit keinerlei Rolle (!). Dies bedeutet im Grunde einen kompletten Knock-out für die Volksgesetzgebung im Saarland.

 

Die Gesetzesinitiativen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten. So wollen SPD und Grüne finanzwirksame Volksbegehren nur dann zulassen, wenn sie weniger als 0,5% des Landeshaushaltes berühren. Die SPD verlangt zusätzlich dazu einen Kostendeckungsvorschlag von der Initiative. Nur die FDP will finanzwirksame Gesetze mit Ausnahme des Haushaltsgesetzes unbeschränkt zulassen. Alle drei Entwürfe sehen eine Reduzierung des Eintragungsquorums beim Volksbegehren von jetzt 20% auf 10% vor.

 

Beim Volksentscheid hat die FDP den konsequentesten Vorschlag vorgelegt. Bei einfachen Gesetzen soll kein Zustimmungs- oder Beteiligungsquorum erforderlich sein - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen soll ausreichen. SPD und Grüne schlagen dagegen ein Beteiligungsquorum von 25% der Wahlberechtigten für einfache Gesetze vor. Bei Verfassungsänderungen schlagen alle drei Fraktionen ein Beteiligungsquorum von 50% der Wahlberechtigen sowie zusätzlich eine Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen vor.

 

Spannend dürfte nun die Haltung der CDU werden. Ministerpräsident Peter Müller hatte sich in den letzten Jahren mehrfach sogar für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen sowie für ein Referendum über die europäische Verfassung eingesetzt.

 

Bundesvorstandssprecher Gerald Häfner erklärt: "Eine Reform der direkten Demokratie im Saarland ist überfällig. Es ist absurd, wenn jedes Volksbegehren mit selbst minimalen finanziellen Auswirkungen unzulässig ist. Wir begrüßen daher den Vorstoß der Oppositionsparteien für eine Verfassungsänderung und fordern die CDU auf, in ernsthafte Verhandlungen über eine Verfassungsänderung einzutreten. Ministerpräsident Müller muss seinen Worten jetzt Taten folgen lassen."

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