Sachsen-Anhalt: Mehr Demokratie begrüßt Reform – mit Abstrichen

+++In Sachsen-Anhalt werden Hürden für Volksbegehren um zwei Prozent gesenkt, eine Ausweitung des Wahlrechts wurde verpasst+++

Am heutigen Freitag (28.02.) ist das Gesetz zur Parlamentsreform im Landtag von Sachsen-Anhalt verabschiedet worden. Mehr Demokratie e.V. begrüßt vor allem die Absenkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von neun auf sieben Prozent. Mit der Reform überholt Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (7, 5 Prozent).

Positiv bewertet der Fachverband auch das Recht auf Beratung, das Initiativen bei Behörden wahrnehmen können. Auch die Offenlegungspflicht von Spenden an Initiativen ab 5.000 Euro sei eine sinnvolle Maßnahme. Transparenz fördere das Vertrauen in demokratische Prozesse.

„Mit der Reform geht der Landtag auf die Bürger zu: Bürgerschaftliches Engagement wird in Sachen-Anhalt in Zukunft ernster genommen,“ sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Leider hat man die Gunst der Stunde nicht genutzt, die Volksgesetzgebung weiter auszubauen.“ Hier hätte, wie es derzeit in Thüringen und Sachsen diskutiert wird, auch ein Vetorecht gegenüber vom Parlament beschlossenen Gesetzen eingeführt werden können.

Nach Ansicht von Mehr Demokratie hätte zu einer umfänglichen Parlamentsreform auch die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre gehört. „Gerade die Jugend engagiert sich für eine zukunftsweise Politik. Sie muss die Last vieler politischer Entscheidungen tragen, darf aber nicht wählen. Das Wahlrecht für 16-Jährige ist überfällig“, so Beck.

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