Volksinitiative: Breites Bündnis gegen Schwarz-Grün

Zwei Oppositionsparteien, große Umweltverbände und Mehr Demokratie wollen Gesetz in Schleswig-Holstein kippen. Motto: „Rettet den Bürgerentscheid“

Seit heute (21.04.2023) sammelt ein breites Bündnis aus Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen Unterschriften für die Volksinitiative „Rettet den Bürgerentscheid“. Gestartet wurde die Volksinitiative von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Akteuren, darunter die Umweltverbände BUND und NABU und der Fachverband Mehr Demokratie. Unter den Initiatoren sind auch die im Landtag vertretene Oppositionsparteien SPD und SSW. Ziel der Volksinitiative ist, die Ende März 2023 vom Landtag beschlossenen Einschränkungen der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Gemeinde- und Kreisebene rückgängig zu machen.

Die drei Vertrauenspersonen sind Serpil Midyatli (SPD), Claudia Bielfeldt (BUND) und Claudine Nierth (Mehr Demokratie). Bielfeldt und Nierth unterzeichneten heute zusammen mit SPD-Landesvorstandsmitglied Christina Schubert vor dem Kieler Rathaus die ersten Listen und gaben damit den Startschuss.

Die Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD Serpil Midyatli zeigt sich zuversichtlich, dass das Bündnis erfolgreich sein wird. „Die Landesregierung hat ohne Not und gegen jede Vernunft die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger beschnitten. Deshalb müssen wir jetzt diesen Weg gehen. Und wir sind viele!"“, betont die Sozialdemokratin. „Wir holen uns unsere Rechte zurück“, ergänzt Claudine Nierth, Bundesvorstandsprecherin und Landesvorsitzende von Mehr Demokratie. Claudia Bielfeldt, Landesvorsitzende BUND Schleswig-Holstein, widerspricht der Aussage, dass die beschlossene Reform dem Klimaschutz nutze. „Die großen Umweltverbände unterstützen die Volksinitiative, das ist ein klares Signal.“

Für eine erfolgreiche Volksinitiative sind 20.000 Unterschriften notwendig. Das Bündnis will sie bis zum 15. September sammeln und die Volksinitiative dann dem Landtag übergeben. Dieser muss dann innerhalb von vier Monaten über die Zulässigkeit der Volksinitiative entscheiden und Stellung beziehen. Sollten die Vorschläge der Initiative nicht vom Landtag übernommen und auch keine Einigung mit dem Bündnis erzielt werden, können die Initiatoren die zweite Stufe, das Volksbegehren mit 80.000 Unterschriften einleiten, um einen verbindlichen Volksentscheid über ihre Forderungen zu erreichen.

Inhalt der Volksinitiative ist ein Gesetz, welches das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften weitgehend aufheben soll, das der Landtag Ende März 2023 beschloss. Die schwarz-grüne Landtagsmehrheit schränkte durch die Reform die direkte Demokratie in den Gemeinden und Kreisen Schleswig-Holsteins massiv ein, so die Kritik des Bündnisses. Bürgerbegehren wurden durch Hürden und Fristen erschwert. Wird bei Bauvorhaben ein Gemeinderatsbeschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefällt, sind Bürgerbegehren nun unzulässig. Mit der neuen Regelung würden künftig deutlich weniger Bürgerentscheide stattfinden. Bisher sind es laut Bürgerbegehrensbericht von Mehr Demokratie etwa zehn Entscheide pro Jahr.

Links:

Teilen:
nach oben