Wähler nutzen die Möglichkeit veränderbarer Parteilisten

[02/09] Neue Studie von Mehr Demokratie zum Bürgereinfluss bei den Kommunalwahlen

 

In fast allen Bundesländern können die Bürger mittlerweile bei den Kommunalwahlen gezielt ihre Lieblingskandidaten wählen. Dass sie von ihrem Recht zur Veränderung auch tatsächlich Gebrauch machen, belegt eine neue Studie des Vereins Mehr Demokratie.

 

Die Auswirkungen des Wahlrechts auf die Zusammensetzung der Parlamente hat der Verein am Beispiel der Kommunalwahlen 2008 in Brandenburg untersucht. Wie in 13 anderen Bundesländern ermöglicht dort das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens, gezielt Einfluss auf die Kandidatenreihenfolge zu nehmen und die von den Parteien vorgegebenen Listen zu verändern.

 

Die Studie zeigt, dass die Wähler nicht selten andere Kandidaten bevorzugen als die Parteien: Etwa ein Drittel der erfolgreichen Kandidaten zog ins Stadt- oder Gemeindeparlament ein, obwohl sie nach ihrem ursprünglichen Listenplatz keinen Sitz gewonnen hätten. Die sogenannte Mandatsrelevanz, also der Anteil der Bewerber, die ein Mandat erhielten, das sie nach der parteiinternen Liste nicht bekommen hätten, lag mit 30 Prozent auffallend hoch.

 

Und auf noch etwas weist die Studie hin: Es sind keineswegs nur Populisten oder Paradiesvögel, die in die Parlamente einziehen, wenn die Wähler mehr Einfluss auf die Parteilisten bekommen. So wählten die Bürger in Falkensee einen im Vereinsleben engagierten Kandidaten vom ursprünglich zehnten Listenplatz auf den zweiten. In Neuruppin zog ein Bewerber, der sich durch karitatives Engagement auszeichnete, von Platz 19 auf Platz 5.

 

Die letzten Ländern, in denen die Wähler bei den Wahlen zu Stadt- und Gemeinderat nur eine Stimme haben, sind Nordrhein-Westfalen, Berlin und das Saarland. In Berlin läuft derzeit ein Volksbegehren, das den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem die Wahl mit veränderbaren Parteilisten ermöglichen will.

 

Ein Sonderfall ist Hamburg: Dort wurde 2004 per Volksentscheid das Kumulieren und Panaschieren eingeführt, doch die CDU-Mehrheit schaffte die Mandatsrelevanz der Wählerstimmen weitgehend wieder ab. Bei der letzten Wahl konnte man zwar fünf Kreuze auf dem Stimmzettel verteilen, doch ins Parlament kamen auch Kandidaten, die weniger Stimmen hatten als ihre Mitbewerber. Deshalb findet in Hamburg ein neues Volksbegehren statt. Ab 23. Januar werden Unterschriften gesammelt, um die Bürgermacht wieder zu stärken.

 

Weitere Informationen und die Wahlrechts-Studie zum Download finden Sie unter: www.mehr-demokratie.de/wahlrecht-brandenburg.html

 

Informationen zum Berliner Volksbegehren: www.besseres-wahlrecht.de

 

Informationen zum Hamburger Volksbegehren: www.faires-wahlrecht.de

 

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