„Wasser ist ein Menschenrecht“: Anhörung vor EU-Kommission

[03/14] Erste Europäische Bürgerinitiative am 17. Februar 2014 in Brüssel

Als erste Europäische Bürgerinitiative (EBI) hat „Right2Water“ – Wasser ist ein Menschenrecht“ am nächsten Montag, den 17. Februar, eine öffentliche Anhörung vor der EU-Kommission und dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments. Die Initiatoren konnten bereits im September 2013, vor Ablauf der Sammelfrist, die nötigen Unterschriften einreichen. Insgesamt 1.884.790 Menschen in ganz Europa hatten unterzeichnet.

Die Anhörung vor der Kommission ist Teil des normalen Ablaufs bei einer Europäischen Bürgerinitiative. Nach Ablauf der Sammlungsfrist und der Prüfung der Unterschriften kann die Initiative ihr Anliegen der Kommission offiziell vorlegen. In den drei Monaten danach empfangen Vertreter der Kommission die Organisatoren, damit diese ihr Anliegen erläutern können. Zudem findet die offizielle Anhörung statt. Danach verfasst die Kommission eine Stellungnahme, in der sie erläutert, welche Maßnahmen sie als Antwort auf die Bürgerinitiative vorschlägt oder was die Gründe für eine möglicherweise auch negative Entscheidung sind. Im Fall der Wasser-EBI wird diese Antwort bis zum 20. März 2014 angekündigt.

Neben der Wasser-EBI haben zwei weitere Initiativen gute Aussichten, vor die Kommission zu gelangen: Die von der katholischen Kirche getragene EBI gegen Stammzellenforschung („Einer von uns“) und die Tierschutzinitiative „Stop Vivisection“. Hier steht die offizielle Mitteilung, dass die Quoren überwunden wurden, noch aus. Die Wasser-EBI konnte bereits vor dem Ende der Sammlungsfrist einen Erfolg verzeichnen: Mittlerweile will die EU die Wasserversorgung von einer Privatisierung ausnehmen.

Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Möglichkeit für EU-Bürgerinnen und -Bürger, Anregungen für Rechtsakte zu geben. Sie hat jedoch keinen verbindlichen Einfluss, die Europäische Kommission muss sich danach nicht richten. Mehr Demokratie fordert deswegen seit langem die Einführung verbindlicher Instrumente auf europäischer Ebene, wie europaweite Volksbegehren und Volksentscheide sowie einen direkt gewählten Bürgerkonvent. Der Verein kritisiert auch die Rahmenbedingungen für EBI: So können sie sich nicht mit Themen befassen, die auf eine Änderung der EU-Verträge zielen. Aus Sicht von Mehr Demokratie sollte diese Themenbeschränkung aufgehoben werden. Ein weiterer Kritikpunkt: In der Vorprüfung durch die Europäische Kommission werden keine Initiativen registriert, die gegen die Werte der EU verstoßen, nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegen oder missbräuchlich oder unernst sind. Die Formulierungen dieser Regeln sind jedoch vage – die Kommission hat dadurch die Möglichkeit, unliebsame Initiativen zu blockieren.

Die EBI gibt es seit dem 1. April 2012.  Sie wurde eingeführt auf Initiative von Mehr Demokratie, Democracy International sowie anderen Initiativen. Seither sind 39 EBI gestartet worden, 17 Registrierungsanträge wurden jedoch abgelehnt. Sieben Initiativen befinden sich derzeit in der Sammlungsphase.

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