Bürgerbegehrensbericht 2020
358 neu gestartete direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene verzeichnet der Bürgerbegehrensbericht für das Jahr 2019, der die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst und analysiert. 2017 wurden 278 Verfahren neu initiiert, 2015 waren es 293. Grund für den Zuwachs ist u.a. die vermehrte Nutzung von Bürgerbegehren für klimapolitische Ziele.
Zusammen mit der der Bergischen Universität Wuppertal und der der Philipps-Universität Marburg hat Mehr Demokratie den sechsten Bürgerbegehrensbericht für Deutschland vorgelegt. Darin werden alle direkt demokratischen Verfahren auf der kommunalen Ebene von 1956 bis Ende 2019 erfasst und ausgewertet. Seit Mitte der 1990er Jahre sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zunehmend verbreitet; inzwischen sind über 8.000 Verfahren beobachtet worden.
In den letzten zehn Jahren hat sich die Gesetzgebung erfreulich entwickelt: Immer wieder haben Bundesländer ihre Gemeinde- und Kreisordnungen reformiert. In jüngerer Zeit setzten Schleswig-Holstein (2013), Baden-Württemberg (2015) und Thüringen (2016) größere Reformen um. Kleinere Reformschritte gingen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und – in den Jahren 2018 und 2019 – Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Wie sich die Reform in Baden-Württemberg auf die Praxis ausgewirkt, wird von Dr. Edgar Wunder in dieser Ausgabe ausgiebig analysiert. Außerdem wird im Bürgerbegehrensbericht 2020 erstmals auf Begehren mit einem umweltpolitischen Fokus eingegangen.