Sie wollen, dass sich der Landtag verbindlich mit Ihrem Gesetzesvorschlag befasst – und dass, falls er nicht zustimmt, alle Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid darüber abstimmen können? Dann ist das Volksbegehren das richtige Instrument (Art. 82 VerfTH bzw. §§ 9ff. ThürBVVG).
Die direkte Demokratie ist auf Landesebene ein dreistufiges Verfahren. Sie besteht aus dem Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens, dem Volksbegehren und dem Volksentscheid. Das heißt, bevor Sie ein Volksbegehren starten können, müssen Sie Unterschriften für einen Antrag auf Zulassung zum Volksbegehren sammeln. Der Antrag dient zur Prüfung, ob Ihr Anliegen rechtlich zulässig ist. Ein Volksbegehren kann nur Angelegenheiten behandeln, für die der Freistaat Thüringen zuständig ist. Zum Landeshaushalt und zu Finanzfragen sind Volksbegehren nicht oder nur stark eingeschränkt möglich. Für Sie ist es zudem eine gute Möglichkeit, um zu testen, ob Sie wirklich „sammlungsbereit“ sind. Der Landtag hat übrigens eine Beratungspflicht gegenüber Initiativen. Den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens müssen mindestens 5.000 Stimmberechtigte unterzeichnen. Wenn der Antrag für zulässig erklärt wird, können Sie mit dem Volksbegehren starten.
Das Volksbegehren ist ein Antrag auf einen Volksentscheid aus den Reihen der Bürgerschaft. Das Volksbegehren muss bei einer öffentlichen Unterschriftensammlung von zehn Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Das entspricht etwa 170.000 Bürgerinnen und Bürgern. Sie müssen auch die Unterzeichnungsfrist von vier Monaten beachten.
Kommt das Volksbegehren zustande, muss der Landtag das Volksbegehren innerhalb eines halben Jahres abschließend behandeln. Die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens haben in den Ausschuss-Sitzungen des Landtags, in denen das Volksbegehren beraten wird, Anwesenheits- und Rederecht. Nimmt der Landtag das Volksbegehren nicht an, kommt es zum Volksentscheid.
Übrigens: Die Regeln in Thüringen sind das Ergebnis eines Volksbegehrens. Im Jahr 2000 sammelte das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen 323.000 gültige Unterschriften für faire Volksbegehren.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite (https://thueringen.mehr-demokratie.de/) und in der Broschüre „Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid. Informationen zum Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid“ des Thüringer Landtags: https://www.thueringer-landtag.de/dokumente/publikationen/
Falls Sie mehr wissen wollen, können Sie sich auch direkt an uns wenden: https://thueringen.mehr-demokratie.de/ueber-uns/kontakt
Unsere Forderung: Die Regeln für Volksbegehren müssen verbessert werden. Wir fordern an mehreren Stellen Reformen. So sollte die Unterschriftenhürde halbiert werden. Außerdem sollte das „Finanztabu“ gelockert werden und die Bürgerinnen und Bürger auch über Fragen abstimmen können, die finanzielle Auswirkungen haben.