Bürgerrat zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk

In ihrem am 4. März 2026 veröffentlichten Koalitionsvertrag haben SPD und CDU in Brandenburg die Durchführung eines Bürgerrates zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbart. Der Bürgerrat soll beim Landtag angesiedelt sein und den „notwendigen Reformprozess“ begleiten.

Allgemein heißt es zum Thema im Koalitionsvertrag: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird weiter reformiert, effizienter und klarer im Auftrag. Beiträge sollen stabil bleiben und nachvollziehbar sein. Auch die lokalen und regionalen privaten Medien sind für unabhängige Information und Meinungsbildung wichtig.“

Ziele der Koalition

Für die Stärkung der Medienvielfalt und der regionalen Berichterstattung brauche es

  • weiterer Struktur-, Verwaltungs- und Technikreformen, mehr Kooperationen und weniger Doppelstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
  • Konzentration auf die Kernaufträge Information, Bildung und Kultur
  • mehr Brandenburg im rbb
  • Digitalisierung, die Einhaltung journalistischer Standards sowie die Förderung von Lokaljournalismus durch eine gestärkte Medienanstalt Berlin-Brandenburg

2025 war ein Vorstoß von Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) zur Durchführung eines landesweiten Bürgerrates zum Thema Ehrenamt am Widerstand aus den Reihen des BSW gescheitert. Kritiker von Bürgerräten im BSW fremdelten mit dem Konzept der Landtagspräsidentin und fanden es nicht überzeugend.

Bürgerforum in Baden-Württemberg

Die in Brandenburg geplante Losversammlung wäre nicht die erste zu einem Medienthema. 2025 hatte sich in Baden-Württemberg das Bürgerforum „Über Medien. Über Verständigung. Über uns“ mit der Zukunft der Medienlandschaft befasst. Gefordert wurde unter anderem Transparenz beim Umgang mit Gebührengeldern. Auch sollte eine europäische Mediathek geschaffen werden.

Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll als „kritische Infrastruktur“ eingestuft werden. In Krisen- oder Extremfällen (z. B. Krieg, Katastrophen oder großflächige Ausfälle digitaler Systeme) müsse die Bevölkerung verlässlich, flächendeckend und unabhängig informiert werden können.

Der Zivilgesellschaft empfiehlt das Bürgerforum die Einrichtung einer bundesweiten, unabhängigen Organisation, welche die unlautere Einflussnahme politischer Instanzen auf Medien dokumentiert. Die Bundespolitik soll eine solche Organisation fördern.

Manifest für Reform

Im April 2024 hatten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Manifest für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks veröffentlicht. Darin schlagen sie unter anderem vor, dessen Kontrollgremien mit gelosten Bürgerinnen und Bürgern zu besetzen.

„Den Beitragszahlern gehört der neue öffentlich-rechtliche Rundfunk. Ihre mehrheitliche Einbindung in den Kontrollgremien ist daher selbstverständlich“, heißt es im Manifest. Die repräsentative Zusammensetzung der Kontrollgremien könne beispielsweise nach dem Vorbild der Besetzung von Bürgerräten erfolgen. Direkte Wahl, Rotationsprinzip oder Losverfahren seien Möglichkeiten, um die Gesellschaft repräsentativ abzubilden.

Grundsätze des Programmauftrags in Gefahr

Generell sehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Grundsätze und den Programmauftrag in Gefahr. Sie loben das Prinzip eines beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wesentliche Säule der Demokratie und Kultur, fordern jedoch „einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sein Publikum ernst nimmt, der Debatten zulässt und ein breites Meinungsspektrum abbildet, ohne zu diffamieren“.

ARD, ZDF und Deutschlandradio müssten „sich wieder stärker auf ihre im Medienstaatsvertrag festgelegten Werte und Grundsätze besinnen und nach ihnen handeln“. Transparenz und größtmögliche Bürgerbeteiligung sollten dabei im Zentrum stehen. Nur so könne „der öffentlich-rechtliche Rundfunk wieder an Akzeptanz gewinnen und seiner Bestimmung im demokratischen Diskurs gerecht werden.

Teilhabe der Beitragszahlenden

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner fordern die „Rückkehr zu Programminhalten, die den im Medienstaatsvertrag festgelegten Grundsätzen wie Meinungsvielfalt, Pluralität und Ausgewogenheit entsprechen“; die Teilhabe der Beitragszahlenden bei medienpolitischen, finanziellen und personellen Entscheidungen“ sowie „ein Beteiligungsverfahren, durch das alle relevanten Verbände und Initiativen, die sich für Veränderungen in den öffentlich-rechtlichen Medien einsetzen, eingebunden werden“.

Bild-Lizenz: CC BY-NC-SA 2.0

nach oben