Jersey erlaubt Sterbehilfe nach Bürgerrat

Auf Empfehlung eines Bürgerrates hat das Parlament der britischen Kanalinsel Jersey am 26. Februar 2026 die Legalisierung der Sterbehilfe beschlossen. Die Prlamentsabgeordneten stimmten mit 32 zu 16 Stimmen für das Gesetz, das nun noch der Zustimmung von König Charles III. bedarf, bevor er in Kraft treten kann. Die königliche Zustimmung wird in der Regel drei bis sechs Monate nach der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs durch das Parlament erteilt.

Zur Inanspruchnahme der Sterbehilfe berechtigt sind Menschen mit unheilbaren Krankheiten, die unerträgliche Leiden verursachen und bei denen innerhalb von sechs Monaten mit dem Tod zu rechnen ist, bzw. innerhalb von zwölf Monaten bei Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen wie Parkinson und Motoneuronerkrankungen (MND).

Bürgerrat für Sterbehilfe

Im Frühjahr 2021 hatte ein Bürgerrat mit großer Mehrheit für eine Änderung des Gesetzes zur Sterbehilfe gestimmt. 78,3 Prozent der Bürgerrat-Mitglieder votierten dafür, dass Sterbehilfe für Erwachsene unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden sollte. Dabei sollen allerdings strenge Regeln eingehalten werden. Eine Mehrheit von 69,6 Prozent war auch der Meinung, dass die Sterbehilfe auch für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit oder unerträglichem Leiden verfügbar sein sollte. 22 Prozent vertraten die Meinung, dass diese Möglichkeit auf unheilbar Kranke beschränkt werden sollte.

Der Bürgerrat war als Reaktion aufgrund einer Petition des Bündnisses „My Death, My Decision's Assisted Dying Coalition Partnern, End of Life Choices Jersey“ einberufen worden, die von 1.861 Inselbewohnern unterschrieben worden war. Der Bürgerrat aus 23 zufällig ausgelosten Menschen hatte sich von März bis Mai 2021 über einen Zeitraum von zehn Wochen getroffen.

Im Rahmen der Beratungen hatten die Bürgerrat-Mitglieder sich mit einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Sterbehilfe befasst. Dabei ging es z.B. darum, wie sich andere Länder dazu verhalten und wer berechtigt sein soll, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Auch ging es um ethische und Glaubensfragen und um die Perspektiven von Angehörigen, betreuenden und nahestehenden Menschen. Zusätzlich wurden Fachleute aus dem Gesundheits- und Sozialwesen gehört.

Abstimmungsergebnisse

Zunächst stimmten 47,8 Prozent der Bürgerrat-Teilnehmenden grundsätzlich der Meinung zu, dass Sterbehilfe in Jersey erlaubt sein sollte. 26,1 Prozent wollten dies von den Umständen abhängig machen, während 17,4 Prozent die Sterbehilfe ablehnten. 77,3 Prozent sprachen sich dafür aus, dass vor einer Ermöglichung einer Sterbehilfe ein Gericht oder ein Fachgremium in den Entscheidungsprozess einbezogen wird.

Abgestimmt wurde auch über Sterbehilfe für psychisch Kranke, ein Mindestalter, die möglichen Methoden, über diejenigen, die Sterbehilfe leisten können sollen und die Notwendigkeit einer Abkühlungsphase zwischen der Beantragung und der Durchführung der Sterbehilfe. Unter den festgelegten Bedingungen sprachen sich am Ende 78,3 der Bürgerrat-Mitglieder für die Erlaubnis der Sterbehilfe aus.

Das endgültige Bürgergutachten des Bürgerrates wurde am 15. September 2021 veröffentlicht. Der Ministerrat hatte im September einen Bericht zur Sterbehilfe veröffentlicht, bevor die Abgeordneten des Inselparlaments im November 2021 über die Empfehlungen des Bürgerrates entschieden hatten.

Bürgerbefragung zur Sterbehilfe

Im Oktober 2022 hatte die Regierung von Jersey eine  Befragung der Bürgerinnen und Bürger zu den Bürgerrat-Vorschlägen in Sachen Sterbehilfe gestartet. Bis zum 14. Januar 2023 waren Inselbewohner und Organisationen eingeladen, ihre Meinung dazu zu äußern, wie die Vorschläge umgesetzt werden können.

Das Befragungsverfahren bestanden aus einer Online-Umfrage und Veranstaltungen, auf denen die Bürger ihre Meinungen äußern konnten. Die Regierung hatte dazu am 28. April 2023 einen Bericht veröffentlicht. Nach Abschluss des Befragungsverfahrens hat

te das Parlament im März 2023 seine Beratungen über detaillierten Vorschläge zur Sterbehilfe begonnen.

Gesetzentwurf im Parlament

Am 7. November 2023 hatte die Regierung einen Ethik-Prüfbericht veröffentlicht. Am 22. März 2024 wurden dem Parlament detaillierte Vorschläge zur Regelung der Sterbehilfe vorgelegt. Die Vorschläge wurden vom Parlament am 21. Mai 2024 gebilligt. Der Minister für Gesundheit und Pflege wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Sterbehilfe für Menschen mit einer unheilbaren Krankheit erlaubt.

Am 21. Januar 2026 stimmten die Mitglieder des Parlaments einem Gesetzentwurf zu, der es Menschen mit einer unheilbaren Krankheit, die unerträglich leiden, ermöglichen würde, ihr Leben mit Hilfe eines Arztes oder einer Ärztin zu beenden. Das Gremium zur Überprüfung der Sterbehilfe (Assisted Dying Review Panel) legte jedoch Einspruch gegen das Gesetz ein, da die Mitglieder des Gremiums sich vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes noch genauer mit dessen Details befassen wollten.

Die Abstimmung erfolgte nach der Verabschiedung eines Gesetzes zur Sterbebegleitung am 20. Januar 2026. Das Gesetz verpflichtet den Gesundheitsminister der Insel, jedem Menschen in den letzten 12 Monaten seines Lebens Sterbebegleitung zukommen zu lassen.

Inkrafttreten frühestens 2027

Mit der Annahme des Gesetzes hat eine 18-monatige Umsetzungsfrist begonnen, bevor die Reform in Kraft tritt. In diesem Zeitraum werden alle erforderlichen Systeme und Schutzmaßnahmen eingerichtet. Dazu gehören beispielsweise die Schulung des Gesundheitspersonals und die Erstellung von öffentlich zugänglichen Informationen zur aktiven Sterbehilfe.

Zur Legalisierung der Sterbehilfe sagte Tom Binet, Minister für Gesundheit und Soziales: „Jersey wird eines der sichersten und transparentesten Gesetze zur Sterbehilfe weltweit haben.“

Reform "dringend notwendig"

Lorna Pirozzolo aus Jersey, die an unheilbarem Brustkrebs leidet, sagte, die Gesetzesreform sei „dringend notwendig“. „Wie so viele unheilbar kranke Menschen, mit denen ich gesprochen habe, habe ich keine Angst vor dem Sterben, aber ich habe große Angst vor dem Leiden, das damit einhergeht. Deshalb ist dieses Gesetz so dringend notwendig. Der heutige Tag bringt enorme Erleichterung, nicht nur für mich, sondern auch für zukünftige Generationen von Inselbewohnern, die am Ende ihres Lebens Mitgefühl, Wahlmöglichkeiten und Würde verdienen.“

Der Bischof von Portsmouth, Philip Egan bezeichnete die Entscheidung zur Legalisierung der Sterbehilfe als „grundlegend subversiv, schrecklich und gefährlich“. Er warnte, dass die Insel Gefahr laufe, ihre schutzbedürftigsten Bürgerinnen und Bürger im Stich zu lassen. Er sei „zutiefst beunruhigt“ über das Ergebnis. „Es zeigt ein beklagenswertes Desinteresse am Schutz der schwächsten Menschen in unserer Gesellschaft und verändert grundlegend die Rolle von Ärzten und medizinischem Personal“, sagte er in einer scharf formulierten Erklärung.

Umfrage-Mehrheit für Sterbehilfe

Eine 2024 auf Jersey durchgeführte Einwohnerbefragung hatte ergeben, dass 61 Prozent der Inselbewohnerinnen und -bewohner die Sterbehilfe befürworten.

In Frankreich hatte die Nationalversammlung nach einem Bürgerrat am 25. Februar 2026 einem Gesetz zur Sterbehilfe zugestimmt. Danach sollen aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe in Frankreich künftig unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Derzeit liegt der Gesetzentwurf dem Senat zur Abstimmung vor.

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