Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen belegt einen Platz im oberen Mittelfeld. Die Regelungen für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bekamen die Schulnote „Ausreichend“ (3,5), die Regelungen für landesweite Volksbegehren und Volksentscheide ein „Befriedigend“ (2,5). Somit ergibt sich die Gesamtnote 3,0. Im Vergleich aller Bundesländer landete NRW damit auf Platz 7 – wie auch im letzten Volksentscheidsranking 2021.
Nordrhein-Westfalen
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 3,5
Die Regeln auf Landesebene sind noch nicht perfekt, wurden aber 2002 und 2011 verbessert. 2002 sank das Unterschriftenquorum von 20 auf acht Prozent – für ein Flächenland weiterhin sehr hoch. Für Volksentscheide gilt seitdem bei einfachen Gesetzen ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent und bei Verfassungsänderungen ein Beteiligungsquorum von 50 Prozent. 2011 erlaubte der Landtag die freie Unterschriftensammlung und dehnte die Sammelfrist auf zwölf Monate aus. Volksbegehren zu Fragen, die den Landeshaushalt berühren, bleiben dagegen unzulässig.
Themenausschluss
Finanzfragen, Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 8%
Frist: 1 Jahr
Freie Sammlung, zusätzlich Amtseintragung (inkl. Möglichkeit der Briefeintragung) in den ersten 18 Wochen
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 15%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Beteiligungsquorum + 2/3-Mehrheit
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 2,5
Auch die Spielregeln auf kommunaler Ebene wurden in mehreren Reformschritten verbessert. Nordrhein-Westfalen verfügt damit über annehmbare Regelungen (Teilnote 2,5), die die kommunale Praxis in den letzten Jahren spürbar belebt haben. So wurde zum Beispiel der Kostendeckungsvorschlag in eine amtliche Kostenschätzung umgewandelt. Dies reduzierte die Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren.
Themenausschluss
Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)
Bürgerbegehren
Unterschriften: 3-10%
Frist für Initiativbegehren: keine
Frist für Korrekturbegehren: 6 Wochen/3 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
10-20%-Zustimmungsquorum