Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene
Thüringen
Thüringen befindet sich gemeinsam mit Berlin auf Platz 4 bis 5 der Gesamtwertung. Die Gesamtnote beträgt 2,8.
Auf kommunaler Ebene hat Thüringen die besten Regelungen und bekommt dafür die Teilnote 1,6. So gibt es einen nur sehr kleinen Katalog für Tabuthemen, die nicht durch ein Bürgerbegehren aufgegriffen werden dürfen. Auch das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden ist vergleichsweise gering. Die Regelungen für die Landesebene hingegen sind nur „ausreichend“ (Teilnote 4,0). Hier bewerten wir den Tabuthemenkatalog mit der Schulnote 5 und die Zustimmungsquoren bei landesweiten Volksentscheiden mit einer 4-. Der strenge Haushaltsvorbehalt macht finanzwirksame Volksbegehren faktisch unmöglich.
Thüringen
Landesebene
Kommunalebene
Landesebene
Gesamtnote: 4,0
Seit das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ 2003 entsprechende Reformen auslöste, verfügt Thüringen über eine einigermaßen annehmbare Regelung auf Landesebene. Besonders die „weiteren Elemente“ gehören bundesweit zu den besten: Kostenerstattung, Beratung der Initiative und vor einem Volksentscheid die Versendung einer Abstimmungsbroschüre an jeden Haushalt.
Insgesamt bekommt die Regelung jedoch nur ein „Ausreichend“, wegen der überhöhten Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide und wegen des Finanztabus, das Urteile des Landesverfassungsgerichts noch zementiert haben. Gute Reformvorschläge scheiterten im Landtag 2024.
Themenausschluss
Haushalt, lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen, Abgaben, Besoldung
Volksbegehren
Unterschriften: 10%
Frist: 4 Monate, freie Sammlung
Alternativ: 8%, 2 Monate Sammelfrist, Amtseintragung
Volksentscheid
Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 40%-Zustimmungsquorum
Obligatorisches Referendum
Nein
Kommunalebene
Gesamtnote: 1,6
Ein gänzlich anderes Bild bietet die Kommunalebene. Hier steht Thüringen an der Spitze, nur noch einen Wimpernschlag von einem „Sehr gut“ entfernt. Dabei bildete Thüringen lange Zeit das Schlusslicht im Ländervergleich, es gab kaum Praxis. Eine erste Reform gelang nach einem erfolgreichen Volksbegehren und viel Einsatz des Thüringer Mehr Demokratie-Bündnisses 2009: Die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden deutlich gesenkt und der Themenkatalog stark erweitert – die Bauleitplanung ist seitdem zugelassen. Im Herbst 2016 beschloss der Landtag weitere Verbesserungen, darunter Innovationen wie eine Gegenvorlage zum Ratsreferendum durch ein vereinfachtes Bürgerbegehren. Ein eigenes neues Gesetz enthält seitdem alle relevanten Vorschriften. Bis auf wenige Ausnahmen entspricht das neue Regelwerk unseren Idealvorstellungen. Die Verfahren werden zunehmend genutzt.
Themenausschluss
Sehr geringer Negativkatalog
Bürgerbegehren
Unterschriften: 7%, max. 7.000 (= in Erfurt 4,5%)
Frist für Initiativbegehren: 4 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 4 Monate
Freie Sammlung
Bürgerentscheid
10-20%-Zustimmungsquorum