Direkte Demokratie: 300. Initiative gestartet

Deutschlandweit wurde das 300. direktdemokratische Verfahren auf Landesebene gestartet, mit dem Bürger/innen die Politik „von unten“ beeinflussen können.
Die Initiative „Rettet Brandenburg“ muss mindestens 20.000 Unterschriften für die erste Stufe auf dem Weg zum Volksentscheid sammeln – offiziell wäre dafür ein Jahr Zeit.
„Bürgerinnen und Bürger haben sich 300 mal auf den Weg zum Volksentscheid gemacht, um die Landespolitik zu beeinflussen – das zeigt, dass es den Menschen nicht genügt, alle paar Jahre ihre Kreuzchen auf einem Wahlzettel zu machen“, sagt unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. Bis die Bürger/innen tatsächlich abstimmen dürfen, sei es aber ein langer Weg, den nur einige Initiativen schaffen. Den 300 gestarteten Unterschriftensammlungen stehen deutschlandweit nur 22 Volksentscheide gegenüber. Hohe Unterschriftenhürden und kurze Sammelfristen sowie nicht zugelassene Themen lassen viele Verfahren scheitern.
Auch in Brandenburg ist die Chance, dass es zum Volksentscheid kommt, gering, weil Unterschriften für die zweite Stufe des Volksbegehrens nicht auf der Straße, sondern nur auf Ämtern oder speziell zugelassenen Eintragungsstellen gesammelt werden dürfen. „In den meisten Ländern gibt es einen dringenden Reformbedarf und für die Bundesebene steht die Einführung von Volksabstimmungen noch an, damit tatsächlich alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht“, so Beck. Die Volksinitiative ist in den meisten Bundesländern der erste Schritt eines dreistufigen Verfahrens auf dem Weg zum Volksentscheid: Wird die Mindest-Unterschriftenzahl erreicht, wird die Zulässigkeit des Antrages geprüft. In den meisten Ländern muss sich hier bereits das jeweilige Landesparlament mit dem Anliegen der Initiative befassen.
Wird der Antrag nicht angenommen und auch kein Kompromiss gefunden, kommt es zum Volksbegehren. Erst wenn dies erfolgreich ist, können die Bürger/innen in einem Volksentscheid abstimmen. Für die Einleitung eines solchen dreistufigen Verfahrens müssen je nach Bundesland zwischen 0,02 Prozent (Nordrhein-Westfalen) und 2,0 Prozent der Wahlberechtigten (Hessen) unterschreiben.
Hinweis: In den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt bezeichnet „Volksinitiative“ ein unverbindliches Verfahren, das nach Unterschriftensammlung zur Behandlung eines Anliegens im Parlament führt. In Thüringen und Bremen heißt diese unverbindliche Variante „Bürgerantrag“, in Hamburg „Volkspetition“. Der erste Schritt der dreistufigen Volksgesetzgebung heißt in diesen Ländern meist „Antrag auf Volksbegehren“. Die 300 hier genannten Verfahren umfassen nur solche Volksinitiativen und Anträge auf Volksbegehren, die verbindliche Folgen haben und in einen Volksentscheid münden können.
Übersicht zu laufenden Verfahren in den Bundesländern: