Ein kleiner Erfolg

Die Bundesregierung will ein bisschen transparenter werden. Doch der große Wurf ist das noch nicht. Beim Gesetzeschreiben sollen künftig zwei neue Prinzipien gelten: die Synopsenpflicht und der exekutive Fußabdruck. Anfang März beschloss das Bundeskabinett eine entsprechende Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung.

Exekutiver Fußabdruck bedeutet: Die Regierung muss offenlegen, wer zur Entstehung eines Gesetzentwurfss beigetragen hat. So werden beispielsweise Lobbyeinflussnahmen ein Stück weit besser kenntlich. Die Synopsenpflicht wird uns zu einem besseren Überblick über den Prozess der Gesetzentstehung verhelfen: Bei jeder geplanten Änderung wird die neue Fassung des Gesetzentwurfs der vorherigen Version gegenübergestellt. Das Neue wird sofort erkennbar.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings kein sehr beherzter. Die Allianz für Lobbytransparenz spricht zu recht von einer Minimallösung. Denn die Nachvollziehbarkeit in der Interessenvertretung werde nicht wesentlich  erhöht: „Zwar sollen beim exekutiven Fußabdruck Einflussnahmen erfasst werden. In der Gesetzesbegründung selbst soll allerdings lediglich angegeben werden, inwieweit Dritte wesentlich zum Inhalt eines Gesetzentwurfs beigetragen haben. Damit kommt der Gesetzgeber seiner Aufgabe nicht nach, die eingebrachten Stellungnahmen ebenfalls zu veröffentlichen.“

Zudem betrifft diese Änderung nur einen Bereich: einen Teil des Gesetzgebungsprozesses. Die Ampel hat uns aber ein weiter reichendes Transparenzgesetz versprochen. Doch was das betrifft, herrscht Stillstand. Unsere Bundesvorständnin Marie Jünemann hat eine Kolumne für das Online-Medium netzpolitik.org verfasst.

„Ein Bundestransparenzgesetz würde die Regierung und Behörden verpflichten, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen von sich aus offenzulegen. Die verschiedenen Informationen, die aktuell nach unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen an verschiedenen Stellen veröffentlicht werden, müssten dann auf einer Plattform geordnet zugänglich gemacht werden. Es entstünde ‚One single point of truth‘ – also eine zentrale verlässliche Informationsquelle. Dort könnte man alles Wichtige finden, etwa Gutachten, Verträge oder Geodaten. “

Marie Jünemann, Bundesvorständin

Zusammen mit befreundeten Organisationen und vielen Bürgerinnen und Bürgern hatte Mehr Demokratie einen Gesetzentwurf für ein Bundestransparenzgesetz erstellt. Sie finden ihn hier .

nach oben