Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde zum Wahlalter
Denn: Das Wahlalter für die EU-Wahl steht – anders als das Wahlalter für Bundestagswahlen – nicht im Grundgesetz. 16- und 17-Jährigen soll MIT DER WAHLPRÜFUNGSBESCHWERDE zu ihrem demokratischen Existenzminimum verholfen werden. Sie brauchen eine Stimme und sie sind fähig, diese auch für vernünftige Wahlentscheidungen zu nutzen. Vor diesem Hintergrund fordern wir von Mehr Demokratie eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle politischen Ebenen.
Als Prozessbevollmächtigte für das Verfahren konnten die Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch gewonnen werden, die zum Kuratorium von Mehr Demokratie gehören.
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