Größte Demokratie-Baustelle Deutschlands: Bundesweite Volksabstimmung!

Den Internationalen Tag der Demokratie nehmen wir zum Anlass, um unsere Forderung zu unterstreichen, in der nächsten Legislaturperiode bundesweite Volksabstimmungen einzuführen. Die Zeit ist reif!
Von Charlie Rutz
„Volksabstimmungen ergänzend zu Wahlen sind in Artikel 20 des Grundgesetzes angelegt, aber noch immer nicht verwirklicht – das ist die größte und peinlichste Demokratie-Baustelle der Bundesrepublik“, kritisiert unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck.
Deutschland ist das einzige Land in der EU, das noch nie einen Volksentscheid über bundespolitische Themen erlebt hat. Auf Kommunal- und Landesebene hingegen gehört die direkte Demokratie in vielen Bundesländern mittlerweile zum politischen Alltag. Dort, wo die Verfahren anwenderfreundlich geregelt sind, werden Bürger- und Volksbegehren auch genutzt, wie unsere regelmäßigen Erhebungen bestätigen.
„Selbst ehemals hartnäckige Gegner haben mit Blick auf die Anwendung in den Ländern und Gemeinden erkannt, dass die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie eher stärkt als schwächt“, sagt Beck. So sei es kein Zufall, dass der neueste Vorschlag, bundesweite Volksabstimmungen einzuführen, aus Bayern kommt – dem Land, in dem rund 40 Prozent aller kommunalen Bürgerbegehren und so viele landesweite Volksinitiativen wie in keinem anderen Land stattfinden.
Die CSU plant vor der Erstellung ihres neuen Grundsatzprogramms eine Mitgliederbefragung zu Volksabstimmungen. Damit ist es einzig die CDU, die die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen blockiert. „Wenn die Schwesterpartei in der nächsten Legislaturperiode nachdrücklich für mehr direkte Demokratie eintritt, begrüßen wir das sehr. In Zeiten von CETA und TTIP wird deutlich, dass die Bevölkerung Mitbestimmungsrechte in zukunftsentscheidenden Fragen auch zwischen den Wahlen braucht“, so Beck. Die Verhandlung und der Abschluss solcher umfassenden Verträge liefen ganz anders ab, wenn die Bürger*innen per Volksentscheid darüber bestimmen könnten, ob Kompetenzen von den Parlamenten wegverlagert werden und eine Paralleljustiz eingeführt werden darf.
Mehr Demokratie kämpft seit fast 30 Jahren für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen und hat einen eigenen Gesetzentwurf dazu erarbeitet. Wir fordern sowohl ein Initiativrecht, mit dem die Bürger*innen selbst Themen setzen können als auch die Möglichkeit, Gesetze im Nachhinein per Volksentscheid zu korrigieren (fakultatives Referendum). Zudem sollte ein Volksentscheid bei Grundgesetzänderungen verpflichtend vorgeschrieben sein.
Weiterführende Informationen:
MD-Gesetzentwurf
Der Volksentscheid-Gesetzentwurf von Mehr Demokratie sieht die Änderung des Grundgesetzes vor und wurde im Jahr 2013 in einer Mitgliederurabstimmung beschlossen: Gesetzentwurf-Broschüre herunterladen (PDF)
Bundesweiter Volksentscheid: Parteipositionen und Gesetzentwürfe
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