Eine Woche nach dem Beginn der Eintragungszeit zur Rettung und Stärkung des Volksentscheids in Hamburg hat das Bündnis Rettet den Volksentscheid am 20.2. zu einer Pressekonferenz in der Rathauspassage geladen. Thema: die Tricks und Schikanen, mit denen der Senat unsere Volksbegehren torpediert.
Das Verfahren - so begründeten Senat und Bürgerschaftsmehrheit die Änderung der Volksgesetzgebung im Jahr 2005 - sollte "schlanker und effizienter" werden. Außerdem stehe in der Verfassung "Der Senat führt das Volksbegehren durch", daher dürfe die Unterschriftensammlung nicht mehr auf der Straße und auf öffentlichen Plätzen stattfinden.
"Jetzt haben wir den Salat", so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen des Volksbegehrens. "Das Verfahren ist so aufwändig und umständlich wie noch nie, die Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, einige der behördlichen Vorgaben sind rechtlich zumindest zweifelhaft, und billiger ist das ganze Unternehmen mit Sicherheit auch nicht."
Hier eine Auswahl der Punkte, die sich in der ersten Woche der dreiwöchigen Eintragungsfrist als besonders kritisch heraus kristallisiert haben:
<typolist type=2>Manche Eintragungsorte sind schwer zu finden, entweder weil sie kaum ausgeschildert sind oder weil sie in einem ganz anderen Gebäude untergebracht sind. Die Suche nach den unscheinbaren DIN-A4 Hinweiszetteln wird (so die Morgenpost) zur "Schnitzeljagd". Eintragungsstellen und Briefeintragungsstellen sind z.T. in unterschiedlichen Gebäudeteilen untergebracht.
Widersinnig und absurd sind die kurzen Eintragungszeiten (täglich 10 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr), die sich zum Teil stark von den ohnehin nicht sehr einheitlichen Öffnungszeiten der Kundenzentren unterscheiden. Wer da die Eintragung zum Volksbegehren mit anderen amtlichen Angelegenheiten verbinden will, hat nicht selten Pech. Man kann jedoch vor Ort Briefeintragung beantragen, die Unterlagen sofort ausfüllen und abgeben und ist dadurch nicht an die Eintragungszeiten von 1o bis 16 Uhr gebunden. Aber das geht nur in den Bezirksämtern - nicht in den Ortsämtern.
Der Begleittext der Briefeintragungsunterlagen ist so missverständlich, dass viele Menschen die obere Hälfte abschneiden und nur die untere Hälfte einschicken. Dadurch wird aber nach Angaben des Landeswahlamts die Stimmabgabe ungültig. Wer das aus Versehen gemacht hat, hat allerdings noch eine Chance: Aufs Amt gehen und dort zwei neue Zettel (rosa und weiß) unterschreiben.
Wo Ortsämter aufgelöst wurden, haben zum Teil ganze Stadtteile keine Möglichkeit der ortsnahen Eintragung, z. B. Finkenwerder oder St. Pauli. Die Insel Neuwerk (27 Wahlberechtigte) wurde schlicht vergessen.
Es gibt, anders als bei Wahlen, keine Eintragungsmöglichkeit für Blinde. In Hamburg leben rund 3000 blinde Wahlberechtigte!
Das Landeswahlamt hat unser Angebot, ehrenamtliche Helfer zur Verlängerung der extrem kundenunfreundlichen Eintragungszeiten zu stellen, abgelehnt. Begründung: Für Berufstätige, die nicht rechtzeitig aufs Amt kommen können, gebe es ja die Briefeintragung.
Bisher war es bei Volksbegehren üblich, die Eintragung auch dann anzuerkennen, wenn die persönlichen Angaben nicht vollständig waren, die Identität des oder der Teilnehmenden jedoch einwandfrei festgestellt werden konnte. Das gilt jetzt nicht mehr. Wer etwa vergessen hat, seinen Geburtstag anzugeben, hat sich vergeblich eingetragen.
Verwirrung stiftet auch die Praxis, zum Beispiel Antragstellern aus Altona oder Eimsbüttel Briefwahlumschläge mit der Adresse des Bezirksamts Bergedorf, Wandsbek oder Harburg zu schicken. Hinweise über das Warum und Wozu fehlen.
Viele Leute beschweren sich, weil die Briefwahlunterlagen, die sie vor zwei bis drei Wochen beantragt haben, immer noch nicht angekommen sind. Damit verkürzt die Behörde willkürlich die Eintragungsfrist für diese Menschen!</typolist>
Fazit: Noch nie gab es ein solches Chaos bei Volksbegehren. Sowohl für die Verwaltung als auch für die Initiatoren war die Sache einfacher, zuverlässiger und billiger, als die Unterschriften noch auf der Straße gesammelt werden durften. Angelika Gardiner: "Wie die beiden Volksbegehren zur Rettung und Stärkung des Volksentscheids gehandhabt werden, das ist Pfusch von oben. Ob es sich dabei um Absicht oder Unfähigkeit handelt, mögen andere entscheiden."
Die Anwälte Jürgen Kühling und Michael Günther prüfen derzeit im Auftrag des Bündnisses "Rettet den "Volksentscheid“ juristische Schritte gegen den Senat wegen Behinderung der Volksbegehren.
Eine positive Nachricht konnte dagegen Jörg Koens von der Deutschen Post melden. Unfrankiert zugeschickte Anträge werden nicht wie ursprünglich geplant vernichtet, sondern bei der Post gesammelt und dem Amt übergeben. Anstelle des Landeswahlamts werden wir das Porto übernehmen.
