Heilmann-Urteil: Heizungs-Gesetz kein Einzelfall
„Verfassungsklage wegen Beratungszeit für Heizungsgesetz gescheitert“, titelt der Spiegel. Doch nicht alles, was verfassungskonform sein mag, ist auch unproblematisch. Das belegen zwei Datenprojekte von Mehr Demokratie
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des Ex. Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann (CDU) abgewiesen: Aus Sicht der Richterinnen und Richter war die Beratungszeit für das Heizungs-Gesetz der Ampelregierung nicht zu kurz. Das Urteil betrifft nicht nur den Einzelfall: Das Gericht hält die oft sehr kurzen Beratungszeiten im Bundestag generell für verfassungskonform. „Kein Tempolimit für Gesetze“, fasst der Spiegel den Sachverhalt pointiert zusammen.
Doch nicht alles, was verfassungskonform sein mag, ist unter demokratie-theoretischen Gesichtspunkten akzeptabel. Die Bürgerinnen und Bürger müssen erwarten können, dass der Bundestag seine Pflichten als Gesetzgeber ernst nimmt. Und das tut er allzu oft nicht. Das belegen zwei Datenprojekte von Mehr Demokratie.
Die kurze Zusammenfassung: Die meisten glauben, die Abgeordneten würden in der Regel Gesetze entwerfen, um sie dann zu diskutieren, zu verbessern, zu beschließen. Die Realität schaut ein bisschen anders aus: 80 Prozent aller Gesetze werden in Ministerien ausformuliert – oft unter Mithilfe und tätiger Mitarbeit von Lobbyistinnen und Lobbyisten.
Und zwei Drittel davon werden im Bundestag entweder gar nicht oder nur geringfügig verändert. Diese Daten hat Mehr Demokratie erarbeitet, indem wir alle Gesetzgebungsprozesse aus zwei Legislaturperioden auswerteten. Wer ist eigentlich der Gesetzgeber? Gute Frage! Bei der Beratung von Gesetzen lassen sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch zu wenig Zeit. In der Regel wird ein Gesetzentwurf in die Fachausschüsse verwiesen, einer davon ist federführend. Bei bedeutenden Gesetzen finden auch öffentliche Anhörungen von Fachleuten statt. Auch Mehr Demokratie war schon daran beteiligt. Allerdings illusionslos:
„ Bei solchen Anhörungen wissen wir Expertinnen und Experten oft, dass unsere Stellungnahmen für die Tonne geschrieben sind. Die Zeit reicht für die Abgeordneten schlicht nicht aus, um die Paper zu lesen, zu verarbeiten und die so gewonnenen Erkenntnisse in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen“
So liegt in einem Drittel aller Fälle zwischen der Anhörung und der finalen Abstimmung eine Woche oder noch weniger Zeit. Auch das ist das Ergebnis einer Datenerhebung von Mehr Demokratie. Huber fragt sich, wo der Bundestag seine Rolle als Gesetzgeber eigentlich ernst nehme. „Das Heizungsgesetz war kein Einzelfall. Gesetze rutschen viel zu oft viel zu schnell durch den Bundestag. Demokratie braucht Zeit. Und die sollten sich die Abgeordneten auch nehmen.“
Mehr Demokratie fordert: In der Geschäftsordnung des Bundestages sollte eine Mindestfrist geregelt werden: Änderungsanträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Abstimmung über die Beschlussempfehlung vorgelegt werden müssen. Wir finden: Stellungnahmen von Sachverständigen sollten ernsthaft im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt werden. Deshalb sollten öffentliche Anhörungen nicht in derselben Sitzungswoche stattfinden, in der abschließend über das Gesetz im Plenum beraten wird.


