Noch steht Niedersachsen still – Mehr Demokratie will das ändern!

Während in Bayern bereits mehr als 1.500 Bürgerentscheide stattfanden, waren es in Niedersachsen seit 1996 gerade 86. Während einige Länder wie Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen ihre Bürgerentscheidsregelung schon häufiger verbesserten, steht Niedersachsen still.. Doch mit dem Regierungswechsel hat sich ein Fenster geöffnet. Mehr Demokratie will das nutzen.

1996 wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Niedersachsen auf Gemeinde- und Landkreisebene eingeführt. Allerdings wurde die direktdemokratische Neuerung mit so vielen Fallstricken versehen, dass sie in der Praxis weitgehend wirkungslos blieb. Wie schon die 1993 eingeführte Volksgesetzgebung ist die Regelung ein zahnloser Papiertiger und kein Instrument demokratischer Mitbestimmung.

Alle Fallstricke zusammen genommen bilden ein Fangnetz, aus dem sich die Bürgerinnen und Bürger oft nicht befreien können. In Niedersachsen sind viele Themen ausgeschlossen - auch die Bauleitplanung. Deshalb können die Bürgerinnen und Bürger viele wichtige Fragen nicht direkt entscheiden. Ein Bürgerbegehren gegen die Errichtung einer Biogasanlage zum Beispiel ist unzulässig, sobald der Rat den Aufstellungsbeschluss – das ist der erste Verfahrensschritt bei der Bauleitplanung - gefasst hat. Der in Niedersachsen notwendige Kostendeckungsvorschlag ist ein weiterer Fallstrick, über den viele Bürgerbegehren stolpern. Die Rechtsprechung hat diese Anforderung streng ausgelegt. Kosten und Folgekosten müssen sorgfältig ermittelt werden, auch Prognosen müssen weitestgehend zutreffen. Und nun der Witz: Die Verwaltung und Ratsmitglieder sind an diese Deckungsvorschläge nicht gebunden. Im Ergebnis scheitern in Niedersachsen 44 Prozent aller Bürgerbegehren an den Zulässigkeitsvoraussetzungen. Das ist bundesweit der drittschlechteste Wert.

In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Bayern oder Schleswig-Holstein gibt es eine aufschiebende Wirkung. Im Falle eines zulässigen Bürgerbegehrens dürfen Verwaltung und Rat keine Entscheidung treffen, die dem Bürgerbegehren widerspricht. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Nicht so in Niedersachsen: Hier ist der Rat ausdrücklich nicht gehindert, Entscheidungen in der Sache zu treffen. Im Klartext heißt das: Selbst wenn ein Bürgerbegehren läuft, das sich zum Beispiel für den Erhalt eines Bürgerhauses einsetzt, dürfen noch am Tag vor dem Bürgerentscheid die Abrissbagger anrollen.

Schließlich gibt es in Niedersachsen noch ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent. Ein Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen und mindestens die Stimmen eines Viertels aller Stimmberechtigten erhält. Daran scheitern in Niedersachsen rund 37 Prozent aller Bürgerentscheide. In acht Bundesländern wurde dieses Quorum teilweise gesenkt. So müssen in Köln, München, Erfurt oder Kiel deutlich weniger Menschen zustimmen als in Hannover oder Braunschweig.

Während einige Landesparlamente aus den Fehlern gelernt und die gesetzlichen Regelungen reformiert haben, hat der niedersächsische Landtag bisher auf stur gestellt. Aber nun könnte direktdemokratische Bewegung entstehen. Denn im rot-grünen Koalitionsvertrag heisst es: „Zur Erleichterung der kommunalen Bürgerbegehren werden wir die Quoren sehr deutlich absenken und eine Erweiterung des Themenspektrums prüfen.“

Vor der Wahl gab es eine große Bereitschaft auf Seiten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erleichtern. Unsere Aufgabe ist es nun, die Regierung an ihr Versprechen und Vorhaben zu erinnern und uns für eine bürgerfreundliche Regelung einzusetzen. In Niedersachsen muss weit mehr geschehen, als nur eine Quorensenkung. Streichung des Kostendeckungsvorschlags oder die Einführung einer aufschiebenden Wirkung sind weitere wichtige Reformen (siehe oben).

Damit das klappt, starten wir die Kampagne „Faire Bürgerentscheide in Niedersachsen“. Wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zum Thema machen. Für unseren Aufruf wollen wir mindestens 5.000 Unterschriften sammeln. Darüber hinaus werden wir die Abgeordneten auf unser Anliegen ansprechen und direkte Demokratie vor Ort ansprechen. Dafür suchen wir Mitstreiterinnen und Mitstreiter.

Wer uns in Niedersachsen unterstützen möchte, wendet sich bitte an Dirk Schumacher oder Tim Weber, per Telefon unter 0421 794 63 70 oder <link>E-Mail

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