Pegelstand in Hamburg: 18.000 Unterschriften

Die bange Frage: Werden die Unterlagen zur Breifeintragung rechtzeitig zurückgeschickt?

Wir müssen noch mehr trommeln. Jeweils 18.000 Hamburgerinnen und Hamburger haben sich laut Mitteilung des Landeswahlamts in der ersten Woche für die beiden Volksbegehren zur Rettung und Stärkung des Volksentscheids eingetragen.

Schwierige Briefwahl

Darunter sind erst 3000 Briefeintragungen, obwohl rund 50 000 Bürgerinnen und Bürger sie beantragt haben. Vor allem an sie appelliert das Bündnis Rettet den Volksentscheid, die roten Umschläge mit den ausgefüllten rosafarbenen und weißen Formularen rechtzeitig abzuschicken. Die Stimmen werden nur dann gezählt, wenn auf dem Umschlag eine Briefmarke klebt - eine Zumutung, dies ist bei der Teilnahme an einer Briefwahl nicht nötig. Außerdem führt eine missverständliche Formulierung im Begleitschreiben dazu, dass einzelne Bürger zur Schere greifen und nur Teile des Eintragungsblattes zurückschicken. Diese Stimmen sind ungültig. Die Betroffenen können die Eintragung jedoch auf einer der Eintragungsstellen nachholen.

Wichtige Initiative

"Wenn wir diese beiden Volksbegehren nicht schaffen, ist die Volksgesetzgebung in Hamburg tot. Wir haben jetzt noch zwei Wochen Zeit, um die restlichen 45.000 gültigen Unterschriften zusammen zu bekommen", so Angelika Gardiner von Mehr Demokratie in Hamburg. "Wenn wir nach der positiven Stimmung in der Stadt gehen, haben wir eine reelle Chance, dieses Ergebnis zu schaffen. Aber es wird nicht einfach sein. Da wir nicht auf der Straße sammeln dürfen, heißt das für uns: Wir müssen noch mehr trommeln und noch mehr Menschen motivieren, ihre Briefwahlunterlagen abzuschicken oder sich trotz der unfreundlichen Eintragungszeiten von 10 bis 16 Uhr auf die Bezirksämter zu bemühen. Noch laufe auch bei der Briefeintragung", so Gardiner, "nicht alles rund.Bei uns rufen täglich Leute an, die ihre Briefwahlunterlagen schon vor zwei bis drei Wochen beantragt haben und sie bis heute nicht bekommen haben. Das grenzt an eine willkürliche Verkürzung der Eintragungsfrist durch die Behörde."

 

Bei den beiden Volksbegehren bis zum 5. März geht es darum, in Zukunft Volksentscheide für den Senat verbindlicher zu machen und um bürgerfreundlichere Verfahren bei Volksabstimmungen. So soll es künftig wieder möglich sein, Unterschriften für Volksbegehren auf Straßen und öffentlichen Plätzen zu sammeln. Senat und CDU Bürgerschaftsmehrheit hatten erst 2005 die Volksgesetzgebung drastisch erschwert - angeblich mit dem Ziel, das Verfahren "schlanker und effizienter" zu machen.

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