Bayern schafft Studiengebühren ab
Ende Januar übersprang das Volksbegehren gegen Studiengebühren in Bayern mit über 1,3 Millionen Unterzeichnern (14,3 Prozent der Stimmberechtigten) deutlich das erforderliche Quorum von 10 Prozent der Wahlberechtigten. Heute stimmte der bayerische Landtag auf Basis des Volksbegehrens für die Abschaffung der Studiengebühren. Ein Volksentscheid wird damit obsolet.
Von Charlie Rutz

Das Bündnis gegen Studiengebühren in Bayern und deren Unterstützer können sich freuen: Soeben hat der bayerische Landtag das Aus für die Studiengebühren und eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Details zur Abstimmung gibt es hier. Damit bedarf es keines Volksentscheides mehr.
Zum Erfolg der Initiative „Ja zur Bildung, nein zu Studiengebühren!“ hat auch beigetragen, dass Ministerpräsident Seehofer und die CSU die Abschaffung der Studiengebühren für sich als Wahlkampfthema entdeckten und nach anfänglicher Befürwortung dieser Abgabe plötzlich eine 180-Grad-Wende hinlegten. Unser Bundesvorstandssprecher Michael Efler sieht darin eine Stärkung des Bürgerwillens: „Die durch die Bürgerinnen und Bürger mittels des Volksbegehrens zum Ausdruck gebrachte Ablehnung der Studiengebühren hat die Politik zu einem Umdenken gebracht. Für den Erfolg verantwortlich ist ebenso, dass die Initiative organisatorisch und finanziell gut aufgestellt war und von einem breiten gesellschaftspolitischen Bündnis getragen wurde.“
Dem heutigen Beschluss im bayerischen Landtag war eine längere Debatte zwischen CSU und FDP vorausgegangen, ob die CSU gegen die Abschaffung der Studiengebühren und damit gegen den schwarz-gelben Koalitionsvertrag stimmen darf. Schließlich gab die FDP unter der Bedingung grünes Licht, dass im Gegenzug ein Bildungspaket auf den Weg gebracht wird und dieses Jahr rund 500 Millionen Euro mehr in die Schuldentilgung fließen.
Mehr Demokratie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Hürden für ein erfolgreiches Volksbegehren in Bayern weiter abgesenkt werden. Dort gelang es bis dato nur sieben von 18 Volksbegehren, innerhalb von zwei Wochen die nötigen Unterschriftsberechtigten zu einer Amtseintragung zu bewegen. Zwar gilt Bayern wegen der fairen Regelungen bei kommunalen Bürgerbegehren und beim Volksentscheid als Musterland der direkten Demokratie, doch sind die Regelungen für die zweite Stufe des Volksbegehrens unnötig restriktiv.
Weitere Informationen:
- Webseite der Initiative gegen Studiengebühren
- Unser Volksbegehrensbericht 2011