Mini-Reförmchen im Saarland
Der Saarländische Landtag hat heute über eine von der CDU/SPD-Regierung eingebrachte Verfassungsänderung zur Stärkung der Bürgerbeteiligung entschieden. Der Gesetzentwurf wurde mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit angenommen. Zuvor ignorierte die Regierungskoalition zahlreiche Kritikpunkte, die in einer Sachverständigenanhörung von Gutachtern an den Reformvorschlägen zur direkten Demokratie geäußert wurden.
Von Charlie Rutz

Änderungsanträge der Oppositionsparteien, die weitergehende Vorschläge für mehr Bürgerbeteiligung beinhalteten, wurden abgelehnt. Die Änderungen betreffen nun die Senkung von Quoren für Volksbegehren und Volksentscheiden, die Lockerung des Finanztabus sowie die Erweiterung der Unterschriftsberechtigung auf Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren. Die Unterschriftenhürde wurde von 20 auf sieben Prozent der Stimmberechtigten gesenkt, die Eintragungsfrist von zwei Wochen auf drei Monate verlängert. Bei Volksentscheiden über einfache Gesetze müssen jetzt nur noch mindestens 25 statt 50 Prozent aller Stimmberechtigten einem Volksbegehren zustimmen. Der Ausschluss haushaltswirksamer Volksbegehren wurde gelockert. Zulässig sind Volksbegehren jetzt, wenn die Kosten ihrer Umsetzung nicht mehr als 0,3 Prozent des Landeshaushalts ausmachen. Auch wurde die Volksinitiative als qualifizierte Massenpetition an den Landtag eingeführt. Diese kann auch von Jugendlichen ab 16 Jahren unterschrieben werden. Mehr Demokratie begrüßt diese Erleichterungen, kritisiert jedoch scharf, dass einige Erschwernisse für die Volksgesetzgebung nun in der Verfassung verankert werden. So soll es zukünftig nicht möglich sein, die Vorschriften zum Gesetzgebungsverfahren per Volksentscheid zu ändern – dies betrifft sowohl die parlamentarische Gesetzgebung als auch die Volksgesetzgebung.
„Die jetzigen Änderungen werden durch die Verankerung in der Verfassung zementiert. Offenbar will die große Koalition die Gesetzgebung vor dem Volk schützen“, so Michael Efler, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.
Auch das Verbot der freien Unterschriftensammlung soll künftig nicht mehr im Ausführungsgesetz, sondern direkt in der Verfassung festgeschrieben werden. „Damit werden insgesamt die Verbesserungen für die Bürgerbeteiligung wieder relativiert“, so Efler weiter. „Diese Verfassungsänderung für mehr Bürgerbeteiligung darf auf keinen Fall die letzte gewesen sein. Weitere Verbesserungen sind dringend erforderlich.“
Hintergrund zur Demokratiereform
Am 2. Mai 2013 fand in den zuständigen Ausschüssen des saarländischen Landtags die Abstimmung über die von der großen Koalition vorgelegten Gesetzentwürfe zur Reform der Volkgesetzgebung statt. Im März hatte bereits eine Anhörung stattgefunden (siehe News), bei der sieben von neun externen Expertengutachten zu dem Ergebnis kamen, dass die Gesetzentwürfe dringend Verbesserungen erforderten. Dazu ein Kommentar von Robert Karge von Mehr Demokratie Saarland:
Saarländische Regierung behauptet ihr „Alleinstellungsmerkmal“
Man kann der saarländischen Koalitionsregierung mit Fug und Recht Sinn für Kontinuität und Beharrlichkeit bescheinigen, denn: Die Gesetzesvorlage zur Änderung der Volksgesetzgebung in der saarländischen Verfassung samt den marginalen Petitessen, die am Donnerstag in der Ausschusssitzung seitens der Koalition eingebracht wurden, sichern mit hoher Wahrscheinlichkeit für das Saarland weiterhin den Platz 16 im Volksentscheidsranking der Bundesländer. „Ich höre die Mühlen mahlen – aber ich sehe kein Mehl“, lautet ein arabisches Sprichwort. Lässt man die 58 Jahre sanften Schlafs der Saar-Volksgesetzgeber Revue passieren, ist man nicht einmal sicher, ob man Mühlen oder Schnarchen hört. In der Anhörung zur Verfassungsänderung in Sachen Bürgerbeteiligung am 7. März dieses Jahres lagen 9 Gutachten vor. Während der CDU-nahen Konrad Adenauer Stiftung der Gesetzentwurf zu weit ging, der Städte- und Gemeindetag lediglich zum Amtseintrag als die Behörden überfordernd Stellung nahm, changierten die übrigen 7 Gutachten zwischen „mutlos“ und „Ausdruck tiefsten Misstrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“.
In einer Pressemeldung ließ die Große Koalition am gleichen Tag verlauten, die Gutachter hätten den Gesetzentwurf als „Schritt in die richtige Richtung begrüßt“. Jetzt: Nicht ein einziges der Monitorings, der in der Summe 8 Gutachten, findet seinen Niederschlag. Nicht einmal die Bitte von Verfassungsrechtlern, Verfassungen nicht mit allen, besser in Ausführungsgesetzen zu regelnden Dingen (Eintragungsmodus, exzessive Themenausschlüsse u.a.) zu überfrachten. Man möchte mit Manfred Herl stöhnen: „Bevor ich mich aufrege, ist es mir lieber egal“. Aber es ist nicht egal. Es geht doch nicht darum, wie viel Demokratie die Politiker dem Bürger erlauben, sondern darum, wie viel Demokratie die Bürgerinnen und Bürger der Politik überlassen. Im vollständigen Wortlaut – und die Reihenfolge ist zu beachten – lautet der Artikel 20 (2) des Grundgesetzes: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Es soll ja vorkommen, dass Menschen vom eigenen Schnarchen aufwachen. Also: Aufwachen! 87% der Bürgerinnen und Bürger fordern den bundesweiten Volksentscheid (Emnid 3/2013). Darunter 66% der CDU/CSU-Wähler. Und eine Koalition aus CDU und SPD, die uns ja auch ab September im Bund droht, stilisiert ein Placebo als „Schritt in die richtige Richtung“. Nö! Da weiß Mehr Demokratie sich mit den saarländischen Oppositionsparteien, mit NGOs wie Occupy, Attac, BUND und Nabu auf dem richtigeren Weg.
Über die Gesetzentwürfe endgültig abgestimmt wird nun voraussichtlich in der Plenarsitzung des Landtags am 15. Mai. Wir bleiben am Ball und berichten!