Transparenzgesetz im Bundestag diskutiert

Der Bundestag hat am 16. Mai den Entwurf der SPD für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz diskutiert. Dieser ist dem Hamburger Transparenzgesetz ähnlich, weist aber einige Schwächen auf. Der Antrag ist in den Ausschuss überwiesen worden. Dabei gibt es ungewohnte Allianzen.

Von Daniel Lentfer

Zur Eröffnung der Debatte über den Antrag wies Kirsten Lühmann (SPD) auf die notwendigen Bedingungen von Transparenz für die Demokratie hin. Sie hob die drei aus SPD-Sicht wesentlichen Punkte hervor. Der Antrag will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und das Umweltinformationsgesetz (UIG) in ein Gesetz zusammenführen. Außerdem sollen die Ausschlusstatbestände reduziert und das Gesetz um eine Pro-Aktive Veröffentlichung ergänzt werden.

Für die CDU/CSU antwortete Stephan Meyer. Er ging primär auf den ersten Punkt ein und brachte einige Argumente zum Tragen, die gegen eine einheitliche Regelung sprechen. Auf die anderen Punkte ging er eher am Rande ein. Dabei verwies er auf das Daten-Portal des Bundes. Dass er dieses als OpenData bezeichnet hat war wohl eher ein freudscher Versprecher. Auch nahm er die von der Piratin Anke Domscheit-Berg in der TAZ geäußerte Kritik auf, dass es sich nur um eine Wahlkampfaktion handelt. Zitat: "Wer hätte gedacht, dass Piraten und CDU beim Thema Transparenz einer Meinung sind?"

(Video von der Bundestagsdebatte: Stärkung von Informationsfreiheit und Transparenz unter Einschluss von Verbraucher- und Umweltinformationen - Informationsfreiheits und Transparenzgesetz (IFTG); Drucksache 17/13467)

Für die Linke wies Herbert Behrens auf bestehende Mängel im Gesetzentwurf hin, die z.T. auch schon im Netz diskutiert wurden. An einigen Stellen bleibt das Gesetz deutlich hinter dem Hamburgischen Vorbild zurück. Neben dem kleineren Anwendungsbereich geht es um das Urheberrecht als expliziter Ausnahmegrund - wie die mangelnde Klarstellung was ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis ist. Auch wurde festgestellt, dass Regelungen bezüglich der Weiterverwendung genauso fehlen wie auch 'Vorgaben zur Maschinenlesbarkeit von Informationen. Die FDP bekannte sich grundsätzlich zu dem Ziel der staatlichen Transparenz.

Auch bei der Zusammenlegung von VIG, UIG und IFG stimmte die stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Gisela Piltz dem Ziel der SPD zu, verwies jedoch darauf, dass das Ganze in Anbetracht von insgesamt sieben Gesetzen eine komplexe Materie sei. Gleiches gilt für den Ansatz der aktiven Veröffentlichung. Sie wies aber auf Schwächen im Datenschutz hin, die eine Umkehr der Beweislast auf Kosten des Schutzes personenbezogener Daten bedeuten würden. Für die Grünen ging Konstantin von Notz vor allem auf das Gesellschaftsbild ein, das hinter dem Amtsgeheimnis steht und brachte einiges an Wahlkampfrhetorik mit. Er verwies auf Politikverdrossenheit, die durch mangelnde Informationen gefördert werde. Die abschließenden Reden von Thomas Gebhart (CDU) und Lars Klingbeil (SPD) brachten nicht viel neues. 

Die Regelung wäre in vielen Punkten eine deutliche Verbesserung gegenüber dem jetzigem Zustand, daran besteht kein Zweifel. Jedoch hat die Debatte gezeigt, dass diese auch Mängel aufweist. Klar ist: Es ist Wahlkampf und da funktionieren die meisten Reflexe wieder. So hat die erste Rednerin schon auf den zweiten Beitrag reagiert. Interessant ist auch, dass niemand darauf einging, dass die SPD keine Umsetzungsfrist in ihrem Gesetz festschreibt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Aber das wäre wohl eher ein Kritikpunkt für Menschen, die glauben, dass es tatsächlich beschlossen wird. Von denen, die geredet haben, schien niemand dabei zu sein. Bei vier verbleibenden Wochen für den aktuell gewählten Bundestag wäre das auch verwunderlich. Dennoch wurde der Antrag am Ende in den Ausschuss überwiesen. Immerhin ist jetzt klar, was die SPD meint, wenn sie in ihrem Wahlprogramm ein Transparenzgesetz verspricht. Das ist ja auch schon mal was.

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