Bulgarien: Gericht entscheidet über die Zukunft von Bürgerentscheiden
Auch in anderen Staaten gibt es absurde Regelungen zur direkten Demokratie, die eine Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger verhindert. Daniela Bozhinova (Democracy International) berichtet aus Bulgarien.
Der oberste Verwaltungsgerichtshof in Bulgarien wird bald über das Ergebnis eines lokalen Referendums entscheiden, das Ende letzten Jahres von den Wahlbehörden als ungültig erklärt wurde.
Obwohl 82 Prozent der Wähler in Cherni Vrah (Region Bourgas) an der Abstimmung teilgenommen haben, ist die Wahlbeteiligung offiziell als unzureichend erklärt worden. Die nationale Gesetzgebung schreibt vor, dass die Beteiligung an Abstimmungen der an vorausgegangenen lokalen Wahlen mindestens entsprechen müsse. Dieses Quorum wurde verfehlt, da der vorigen Wahl 85 Prozent der Wahlberechtigten teilgenommen hatten.
Da sie dieses Quorum für absurd halten, haben die Initiatoren die Regelung angefochten. „Es kann nicht sein, dass es in einer konstitutionellen Demokratie, 82 Prozent der Bevölkerung einer Gemeinde nicht erlaubt ist, eine Entscheidung über grundlegende Angelegenheiten zu treffen - Bulgarien behauptet doch, eine Demokratie zu sein“, sagt Daniela Bozhinova, eine Mitglied im Vorstand von Democracy International.
Dabei wurde die Absurdität der gesetzlichen Zulassungsvoraussetzung bereits in der Entscheidung der ersten Instanz des Verwaltungsgerichtshof festgestellt, der zufolge das Quorum sogar verfassungswidrig sei. Falls nun der oberste Verwaltungsgerichtshof dies bestätigt, könnte dies zur Abschaffung des Quorums führen – und damit würde die direkte Demokratie in Bulgarien erheblich erleichtert.
Schon seit dem Niedergang des totalitären Regimes fordern Aktivisten in Bulgarien wesentliche Verbesserungen in der Gesetzgebung für Direkte Demokratie. Dort gab es seit 1971 kein nationales Referendum mehr und in den letzten zwei Erweiterungsrunden der EU war Bulgarien der einzige Staat, der sein Volk nicht über Belange des Beitritts hat abstimmen lassen.
Übersetzung: Sebastian Molls. Originalartikel in Englisch