Wahlrecht Ungarn: Putsch ohne Panzer
In einem Mitgliedsstaat der EU werden gerade Rechtsstaat und Demokratie drastisch abgebaut. Mit einer Zweidrittelmehrheit haben Ministerpräsident Victor Orban und seine Partei den Staat bereits weitgehend umgestaltet. Nun soll auch das Wahlrecht geändert werden. Eine Liste der Maßnahmen liest sich wie eine Anleitung für alle, die eine Demokratie in eine Diktatur umwandeln wollen.
Wenn sich eine Regierung auf eine 2/3 Mehrheit im Parlament stützt, kann sie weitgehende Entscheidungen fällen. Sie tut dies auch mit der Berechtigung, dass sie ein großes Vertrauen der Wähler hat. Aber dieser Gestaltungsmacht sind Grenzen gesetzt, die für Demokraten selbstverständlich sind.
So ist es allgemein anerkannt, dass die Regierung von unabhängigen Gerichten kontrolliert wird und Wahlen im Parlament zu Machtwechseln führen können. Anschließend sollte eine Nachfolge-Regierung die Richtung der Politik ändern können – zum Beispiel weil geänderte Rahmenbedingungen dies nötig machen oder die Regierung eine andere Meinung vertritt. Zudem gibt es eine unabhängige Presse, die über Missstände berichten kann, ohne Repressionen ausgesetzt zu werden. Es sind diese Selbstverständlichkeiten, gegen die in Ungarn verstoßen wird.
Anleitung für einen Staatsstreich
In Ungarn wurden bereits viele Grundpfeiler der Demokratie eingerissen:
Schritt 1 - Medien: Unabhängige Berichterstattung wurde deutlich erschwert. Die Süddeutsche Zeitung urteilt, dass Erschwernisse für journalistische Arbeit eingeführt wurden, die jenseits der offenen Zensur denkbar sind. So können die Mächtigen verlangen, die Namen von Informanten offen zu legen (Quelle).
Es wurde eine „Nationale Medien- und Infokommunikationsbehörde“ geschaffen und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Sie soll eine „ausgewogene Berichterstattung“ sicherstellen. Diese Behörde entscheidet etwa über der Vergabe von Sendefrequenzen, kann mithin unliebsame Sender mundtot machen. Auch unliebsame Sendungen kann sie absetzen. Und damit sie diese Macht dazu nutzt, um Viktor Orban und seine Gang vor Kritik zu schützen, wurde an die Spitze der Behörde eine Vertraute gesetzt – für neun Jahre. Das geschah im letzten Jahr – mittlerweile ist laut Deutschlandradio der erste Sender von der Abschaltung bedroht.
Schritt 2 - Verfassung: Eine rechtsstaatliche Verfassung verhindert autokratische Macht. Was liegt also näher, als sich eine Verfassung zu schreiben, die diese aufhebt? In Ungarn wurde im Eiltempo eine Verfassung durch das Parlament gepeitscht, die wichtige Schaltstellen in die Hand der Orban-Gang gibt. So verlieren die Abgeordneten deutlich an Einfluss ausgerechnet beim Staatsbudget – dem Königsrecht des Parlaments. Dort entscheidet jetzt ein mit Orban-Getreuen besetzter Rat mit.
Wichtige Politikinhalte wurden nun zu „Kardinalgesetzen“ erklärt. Das hat zur Folge, dass eine Folgeregierung sie nur mit einer Zweidrittelmehrheit ändern könnte. Sollte Orban die nächste Wahl verlieren, wäre das nicht weiter tragisch – wichtige Schlüsselstellen bleiben mit Leuten aus seiner Gang besetzt. Und mit nur einem Drittel der Abgeordneten könnte Orban bequem durchregieren, in dem er alle Änderungen ablehnt. Damit aber gar nicht erst ein Machtverlust eintreten kann, fällt Orban nun über das Wahlrecht her. Dazu später mehr in Schritt vier.
Garniert wurde die Verfassung mit einer Präambel, die viele nationalistische Phrasen enthält. Diese Konsequenz ist zu bewundern, denn die Verfassung ist ja ein Rückschritt in vordemokratische Zeiten.
Schritt 3 - Verfassungsgericht: Laut dem Verfassungsblog hat Orban besondere Eile an den Tag gelegt, das Gericht zu übernehmen. Dazu wurde die Zahl der Mitglieder vergrößert; durch die zusätzlichen Richter sind die Vertrauten Orbans nun in der Mehrheit. Dies Vergrößerung sah die neue Verfassung ohnehin vor – doch damit gar nichts mehr anbrennen kann, wurde dies vorgezogen und die alte, bis Dezember noch geltende, Verfassung entsprechend geändert.
Noch in alter Besetzung hat das Gericht festgestellt, dass es kein verfassungswidriges Verfassungsrecht geben könne – und daher dem Gericht die Kompetenz fehlt, über die Gültigkeit von Verfassungsänderungen zu urteilen. Bei so einer Rechtsaufassung stellt sich die Frage, ob zum Beispiel eine Verfassungsregelung, die die Rechte von Minderheiten einschränkt – zum Beispiel Linkshändern das Wahlrecht zu entziehen – überhaupt gestoppt werden kann.
Eine Kontrolle von Seiten eines unabhängigen Gerichts braucht das Orban-Regime nicht zu befürchten.
Schritt 4 - Wahlrecht: Allerdings reichen die bisherigen Maßnahmen noch nicht. Denn es gibt ja von Zeit zu Zeit Neuwahlen und da könnte ja eine andere Partei die Mehrheit erlangen. Um diese Gefahr zu verringern, soll nun das Wahlrecht geändert werden. Auf dem Verfassungsblog wird bereits beschrieben, wie das aussehen könne.
So soll eine neue Hürde für kleinen Parteien errichtet werden, die zu Wahl antreten wollen: Demzufolge müssten sie in 40 % der Wahlkreise je 1.500 Unterschriften sammeln – in nur 21 Tagen. Das ist für Oppositionsparteien eine hohe Hürde, denn sie haben ihre Basis in Budapest. Es werden auch weitere Dinge debattiert – wir können also gespannt auf die Vorlage warten. Sie wird noch einige Überraschungen beinhalten.
Ungarn: Ein Putsch ohne Panzer
In einem Interview weist der ungarische Publizist Lendvai darauf hin, dass die Kontrollausübung der Orban-Gang über die Besetzung entscheidender Posten auf Jahre hinaus gesichert ist. Im Westen gibt es nur wenig Aufmerksamkeit dafür. Als Grund dafür sieht Lendvai die Sprachbarriere. Ungarisch werde im Ausland nur wenig verstanden, deswegen bliebe der aggressive Tonfall in vielen Medien verborgen.
Was bisher durchgedrungen ist, lässt auf tiefe Eingriffe in das demokratische Grundgefüge schließen. Viele der Kontrollorgane und Machtgrenzen, die für einen demokratischen Rechtsstaat selbstverständlich sind, wurden eingeschränkt oder abgeschafft. Es wirkt so, als ob es mitten in Europa einen Putsch gegeben hat – nur dass keine Panzer zum Einsatz kamen.
<typohead type=4>Ronald Pabst, 25. Juli 2011</typohead>