Interview mit Roland Geitmann

<typohead type=1>Rheinland-Pfalz ist Schlusslicht...</typohead>

Am 10. Juni stellte Prof. Dr. Geitmann seine gemeinsam mit Mehr Demokratie erarbeiteten Argumente für eine Erleichterung von Bürgerbegehren- und entscheiden im Mainzer Landtag vor. Mit uns sprach er über persönliche Erfahrungen, Erwartungen und die Perspektiven von Mehr Demokratie.

 

Gab es ein konkretes Schlüsselerlebnis für ihr Engagement bei MD?

Für direkte Demokratie interessiere ich mich seit der ZEIT-Anzeige der von Wilfried Heidt (Achberg) initiierten Aktion Volksentscheid im Jahr 1983. Dem MD-Vorläuferverein IDEE trat ich wenige Wochen nach seiner Gründung bei. Zum Schlüsselerlebnis für stärkeres Engagement bei Mehr Demokratie wurden mir meine von Tim Weber (heute Geschäftsführer LVBremen) perfekt organisierten Interview- und Vortragsreisen für die Einführung von Bürgerbegehren und -entscheiden in Bayern vor dem erfolgreichen Volksentscheid 1995.

 

Welche Erwartungen hatten Sie vor der Sitzung am 10.Juni 2010?

Meine Erwartungen waren bescheiden. Die von der Landesregierung vorgeschlagene geringfügige Senkung der Quoren bei Bürgerbegehren und -entscheiden ist nur ein winziger Teil eines umfangreichen Gesetzespakets zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Im 15-Minuten-Takt mussten sich die Mitglieder des Innenausschusses von diversen Verbänden die unterschiedlichsten Wünsche zu Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten anhören. Deswegen habe ich mich notgedrungen auf die wichtigsten Punkte beschränkt und hoffe, dass unsere ausführliche schriftliche Stellungnahme gelesen wird. Wirkungsvoller dürften die Gespräche gewesen sein, die Michael Efler und Paul Kittler zuvor mit einzelnen Abgeordneten geführt haben.

 

Welche Forderungen sollten auf jeden Fall umgesetzt werden?

Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das den Themenbereich für Bürgerentscheide noch durch einen Positivkatalog einengt. Ohne örtliche Hauptsatzungsregelung sind nur Bürgerbegehren zu Themen möglich, die der Positivkatalog ausdrücklich vorsieht. Diesen Flaschenhals aufzulösen war und ist deshalb unsere Hauptforderung. Wichtig wären natürlich darüber hinaus Einbeziehung von Bauleitplanung, weitergehende Senkung des Zustimmungsquorums und Verzicht auf Frist und Kostendeckungsvorschlag. Doch all das auszuführen war keine Zeit und hätte zudem abschreckend wirken können; deshalb habe ich in meinem mündlichen Beitrag als weitere Punkte nur die für Mandatsträger attraktiveren Vorschläge genannt, wie Vereinfachung des Bürgerbegehrensquorums, Ermöglichung von Ratsbegehren und Kompromisslösungen.

 

Wie hoch schätzen Sie die Wahrscheinlichkeit ein, dass diese Forderungen realisiert werden?

Zumindest beim Positivkatalog hoffe ich auf Einsicht.

 

Eine abschließende Frage: Sie beschäftigen sich schon seit mehr als zwei Jahrzehnten mit direkter Demokratie. Wie schätzen Sie den heutigen Zustand ein und welche Vision haben sie für direkte Demokratie in 20 Jahren?

Momentan sind Rechtslage und Praxis in den Bundesländern noch sehr unterschiedlich, woraus Mehr Demokratie mit seinem Volksentscheids-Ranking einen positiven Wettbewerb gemacht hat und gleichzeitig gute Argumente für eine Verbesserung der Verfahrensregeln liefert. Die praktische Einübung in Kommunen und Ländern schafft die Voraussetzung für die im Grundgesetz versprochene Umsetzung auf Bundesebene.

Die Entwicklung einer auch direktdemokratisch geprägten politischen Kultur ist freilich ein mühsamer Lernprozess, für den selbst zwei Jahrzehnte ein kurzer Zeitraum sind. Dennoch bin ich zuversichtlich, dass wir in 20 Jahren ein Stück weiter sind und eventuell auch auf Bundesebene ein entsprechendes, vermutlich noch unzureichend ausgestaltetes Instrument haben werden.

Wie rasch wir dabei vorankommen, hängt auch von der Anzahl der Menschen ab, die sich diese Kultur nicht nur wünschen, sondern auch tatkräftig dafür einsetzen.

 

Herr Prof. Dr. Geitmann, vielen Dank für das Gespräch.

 

<typohead type=4>Interview: Andreas Hermstein.</typohead>

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