Sachsen: Mehr Demokratie wird bei Gesetzgebung gehört
Heute, am 9. März 2011, spricht unser Vorstandssprecher Michael Efler als Experte im Landtag in Dresden. Im Rahmen einer Anhörung stellt er die Positionen von Mehr Demokratie vor. Die Fraktion der Linken hat einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung der Volksgesetzgebung im Landtag eingebracht.
Michael Efler: „Wir begrüßen den Vorstoß der Linken für mehr direkte Demokratie in Sachsen. Bisher gab es im Freistaat nur einen einzigen von Bürgern initiierten Volksentscheid – und das, obwohl das Recht auf Volksbegehren und Volksentscheide seit fast 20 Jahren in der Landesverfassung steht. Schuld an der mangelnden Praxis sind die hohen gesetzlichen Hürden für Volksbegehren.“
Der Linken-Gesetzentwurf sieht vor, die für ein Volksbegehren nötigen Unterschriften von derzeit 450.000 (bzw. nicht mehr als 15 Prozent) auf 175.000 (nicht mehr als fünf Prozent) zu senken. Auch die Hürde für den Antrag auf Volksbegehren soll von 40.000 auf 35.000 Unterschriften (bzw. nicht mehr als ein Prozent) verringert werden.
Aber es gibt auch Kritik an dem Gesetzentwurf, insbesondere das Zustimmungs-Quorum bei Verfassungsänderungen ist unüberwindbar hoch. Noch nie wurden die geforderten 50 Prozent bei einer Abstimmung in Deutschland erreicht. Kritisch beurteilen wir die Pläne der Linken, die Fristen für eine Behandlung von Volksbegehren und Anträgen auf Volksbegehren im Landtag von sechs auf drei Monate zu kürzen. „Oft können schon vor einem Volksentscheid Kompromisse zwischen Landtag und Initiative gefunden werden, wenn ausreichend Zeit zum Verhandeln ist“, so Efler.
Eintragung im Internet
Der Gesetzentwurf der Linken sieht vor, für Volksbegehren eine Eintragung im Internet zu erlauben. „Damit würde Sachsen als erstes Bundesland mit einer solchen Möglichkeit Demokratie-Geschichte schreiben. Die Frage der Überprüfbarkeit der Unterschriften muss jedoch sorgfältig geklärt werden“, so Efler. Zudem sollte unserer Meinung nach bei Volksbegehren außerdem die Briefeintragung ermöglicht werden, die in vielen Bundesländern schon üblich ist.
Sachsen im Vergleich auf Platz 5
In unserem Volksentscheids-Ranking belegt Sachsen Platz 5 für die Regelungen von Volksbegehren und Volksentscheiden. Andere Länder wie Hamburg, Bayern oder Berlin machen es ihren Bürgern wesentlich leichter, sich direkt in die Landespolitik einzumischen. Die Volksgesetzgebung auf Landesebene wurde in Sachsen 1992 eingeführt. Seitdem gab es elf Volksinitiativen, vier Volksbegehren und einen Volksentscheid (2001). Sachsen ist neben Sachsen-Anhalt das einzige ostdeutsche Bundesland, in dem es bereits einen von Bürgern initiierten Volksentscheid gab.
Mehr Demokratie wird gehört
Unser Verein wird häufig von den Abgeordneten gehört, wenn wichtige Spielregeln der Demokratie geändert werden sollen. Unsere Übersichtsseite zeigt Ihnen, wo wir unser Fachwissen einbringen konnten.