Die Grünen haben eine Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht: Ihre Fraktion habe nicht genug Zeit gehabt, das Gesetzespaket zur Gesundheitsreform zu überprüfen. Der Entwurf lag erst am Montag Abend vor. Vier Tage später, also am morgigen Freitag, stimmt der Bundestag final darüber ab. Dazu erklärt Oliver Wiedmann, Leiter des Hauptstadtbüros des Fachverband Mehr Demokratie e.V.:
„Leider ist das kein Einzelfall. Das belegen unsere Datenerhebungen. In fast neun von zehn Fällen liegen zwischen der Beschlussempfehlung der Fachausschüsse und der Abstimmung im Bundestag nur zwei Tage. Das gilt sowohl für die Ära der letzten Regierung Merkel (86,9 Prozent aller Gesetze) als auch für die Ampel-Phase (87,6 Prozent).
Noch gravierender ist, dass auch Änderungsanträge in den Ausschüssen sehr kurzfristig vorgelegt werden. In knapp zwei Drittel der untersuchten Fälle erfolgte dies maximal zwei Tage vor der Beschlussempfehlung im Ausschuss. Abgeordnete können sich also meist nur zwei Tage mit der Materie beschäftigen, bevor er dafür oder dagegen stimmt. Das ist viel zu wenig – wir fordern eine Mindestfrist für die Vorlage von Änderungsanträgen.“
Hintergrund und Datenquelle:
Projekt „Prozessdauer in der Gesetzgebung: Wieviel Zeit bleibt den Abgeordneten tatsächlich?“