Klöckners Appell zur Wahlrechtsreform: Mehr Demokratie fordert Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger

Die Debatte um das Bundestagswahlrecht ist zurück: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat erneut den Ruf nach einer umfassenden Reform laut werden lassen. Zuletzt hatte sich die Ampelkoalition dem Wahlrecht angenommen und eine Verkleinerung des Bundestags beschlossen – zum Unmut unter anderem der Union. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, das Wahlrecht mithilfe einer Kommission erneut zu reformieren. Noch in diesem Jahr sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie künftig wieder in allen Wahlkreisen Direktmandate vergeben werden können. Zugleich soll die reduzierte Größe des Bundestags erhalten bleiben.

Mehr Demokratie mahnt dabei die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an. „Es steht nun die fünfte Wahlrechtsreform in weniger als 15 Jahren bevor, und wieder droht eine parteipolitisch motivierte Lösung hinter verschlossenen Türen“, so Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck von Mehr Demokratie. „Die Bürgerinnen und Bürger müssen endlich in diesen Prozess eingebunden werden.“

Eine Regierungskommission mit wenigen Fachleuten genüge dabei nicht. Mehr Demokratie fordert eine Parlamentskommission wie in der vergangenen Legislatur. Die beim Bundestag angesiedelte Kommission soll alle Fraktionen sowie unabhängige Expertinnen und Experten einbinden und öffentlich tagen. Begleitend zu der Kommission solle ein losbasierter Bürgerrat eingesetzt werden. Alternativ könnten auch eine Online-Kommentierung oder Fokusgruppen organisiert werden.

„Ziel muss eine gemeinsame Lösung aller demokratischen Fraktionen sein – ohne parteitaktische Alleingänge. Eine Nachauflage des Ampel-Alleingangs ist unbedingt zu vermeiden. Sonst wird das Vertrauen in faire Wahlen sowie in die parlamentarische Demokratie weiter erodieren“, meint Beck.

Zuletzt wurden die Wahlrechtsreformen 2020 und 2024 im Alleingang von den jeweiligen Regierungsfraktionen beschlossen. Die Folge: politische und verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, wie die Klage gegen die Streichung der Grundmandatsklausel, mit der Mehr Demokratie im vergangenen Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich war.

„Solange es keine direkte Demokratie auf Bundesebene gibt, ist das Wahlrecht die einzige Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, auf Bundesebene verbindlich Einfluss zu nehmen“, so Beck weiter. „Bei einer Wahlrechtsreform ohne Beteiligung von Wählerinnen und Wählern besteht die Gefahr, dass auch die kommende Reform Konflikte statt Klarheit schaffen wird.“

Vorschlag zur nachhaltigen Anpassung des Bundestagswahlrechts


Verantwortlich:
Anja Schuller, Pressestelle Mehr Demokratie e.V.
presse@mehr-demokratie.de

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