Meck-Pomm: Jugendliche kündigen Klagen für eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre an

Mehr Demokratie e.V. und der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. wollen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für die Landtagswahlen vor dem Landesverfassungsgericht durchsetzen. Laila Pulz, 17-Jährige Schülerin aus Parchim, ist die erste Jugendliche, die mit Unterstützung der beiden Organisationen unmittelbar nach der Landtagswahl den Rechtsweg beschreiten wird.

Mehr Demokratie e.V. und der Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern e.V. wollen das Wahlrecht für 16- und 17-Jährige für die Landtagswahlen vor dem Landesverfassungsgericht durchsetzen. Laila Pulz, 17-Jährige Schülerin aus Parchim, ist die erste Jugendliche, die mit Unterstützung der beiden Organisationen unmittelbar nach der Landtagswahl den Rechtsweg beschreiten wird.

Die Aktion basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung der Professoren Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg), wonach der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von der Landtagswahl am 26. September mit der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns nicht vereinbar ist.

„In der Schule lernen wir, wie wichtig Demokratie ist, aber mitmachen dürfen wir nicht. Jetzt werden zukunftsweisende Entscheidungen gefällt. Es ist schade und frech, uns nicht zuzutrauen, für unsere Zukunft selbst zu entscheiden“, so Pulz, die politisch engagiert und Mitglied des Jugendbeirates Parchim ist. „Wenn der Landtag meint, die Jugend sei politisch nicht interessiert, macht er es sich zu leicht.“

Heußner verweist auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Wahlrecht in der Menschenwürde verankert ist: „Einschränkungen des Wahlrechts erfordern äußerste Zurückhaltung. 16- und 17-Jährige von der Wahl auszuschließen, ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.“

„Menschen das Wahlrecht vorzuenthalten, ist keine Bagatelle. Hier geht es um das demokratische Existenzminimum junger Menschen“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie, das Anliegen der Aktion.

Tino Nicolai, Vorstandsmitglied im Landesjugendring Mecklenburg-Vorpommern, verweist darauf, dass bereits vier Bundesländer 16- und 17-Jährige für fähig ansehen, sich an Landtagswahlen zu beteiligen: „Es ist wohl kaum verständlich zu machen, Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern im selben Alter zu unterstellen, sie seien weniger mündig als Jugendliche in anderen Ländern.“

Um wählen zu können, beantragen Jugendliche die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wird dies abgelehnt, werden Jugendliche nach der Wahl beim Landtag Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Weist der Landtag den Einspruch zurück, fechten Jugendliche den Beschluss des Landtages vor dem Landesverfassungsgericht an.

Um eine Wahlalterabsenkung juristisch durchzusetzen, laufen bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die EU-Wahl vor dem Bundesverfassungsgericht und zwei Klagen gegen die Kommunalwahlen in Hessen.

 

+++Hintergrund+++

Das Factsheet “Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern verfassungswidrig” ist hier abrufbar:  https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2021/Factsheet_Klagen_Wahlalter_MeckPomm.pdf

Die Pressekonferenz „16- und 17-Jährige in Mecklenburg-Vorpommern von Landtagswahl ausgeschlossen“ vom 9.9.2021 kann hier angesehen werden:https://www.youtube.com/watch?v=j4zFQ26wHHs

Ein Foto der zukünftigen Klägerin Laila Pulz können sie unter folgendem Link herunterladen: 

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/img/2021/2021-09-09_Laila_Pulz.jpeg

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