Mehr Demokratie legt Verfassungsbeschwerde gegen 3-Prozent-Hürde ein

[27/13] Bundesrat lässt Änderung des Europawahlrechts passieren – Mehr Demokratie bereitet Sammelbeschwerde vor

 Der Bundesrat ließ heute (5. Juli) eine Änderung des Europawahlgesetzes  passieren, mit der eine 3-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen Parlament eingeführt wird. In den Bundestag eingebracht worden war es am 6. Juni von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, verabschiedet wurde es bereits am 13. Juni gegen die Stimmen der Linksfraktion. Schon 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende 5-Prozent-Hürde bei Europawahlen als unzulässig verworfen, da sie laut Gericht gegen den Grundgesetz der Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit kleinerer Parteien verstoßen habe. Aus Sicht von Mehr Demokratie bleiben dieselben verfassungsrechtlichen Argumente auch bei einer geringeren Hürde in Kraft. Die Argumente für eine Sperrklausel seien nicht anwendbar auf das Europäische Parlament, da es eine andere Funktion und Arbeitsweise habe als nationale Parlamente – so wird beispielsweise keine europäische Regierung gewählt. Mehr Demokratie wird nun nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, das für frühestens Ende Juli zu erwarten ist, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einreichen.

„Es ist skandalös, dass der Bundestag in einem Schnellverfahren und trotz unveränderter verfassungsrechtlicher Rahmenbedingungen erneut eine Sperrklausel für die Europawahlen eingeführt hat. Dies zeigt neben dem Trauerspiel um das Bundeswahlgesetz erneut, dass die etablierten Parteien Wahlrechtsänderungen zu ihren Gunsten betreiben“, so Michael Efler, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. „Verlierer sind die Wählerinnen und Wähler kleinerer Parteien, deren Stimmen verloren gehen.“ Deswegen beabsichtige Mehr Demokratie, die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht als Massenbeschwerde durchzuführen. „Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich mit dieser Beschwerde die Gültigkeit ihrer Stimme zu sichern“, so Efler weiter.

Mehr Demokratie wird voraussichtlich in der nächsten Woche mit der Sammlung von Beschwerdevollmachten beginnen. Prozessbevollmächtigter wird der Staatsrechtler Prof. Matthias Rossi sein.

Links:

  • <link http: www.mehr-demokratie.de external-link-new-window external link in new>Pressemitteilung Mehr Demokratie vom 6. Juni 2013

 

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