Mehr Demokratie ruft 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen EU-Wahl auf

Wahlrecht für Jugendliche soll auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden

Vor dem Hintergrund der Feststellung des endgültigen EU-Wahl-Ergebnisses im Bundeswahlausschuss am heutigen Montag (24.6.) fordert der Verein Demokratie 16- und 17-Jährige zum Einspruch gegen die EU-Wahl auf. Nach einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Hermann Heußner (Hochschule Osnabrück) und Prof. Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) ist der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen bei der Europawahl am 26. Mai dieses Jahres nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Noch bis 26. Juli können Jugendliche, wie alle Bürgerinnen und Bürger, gegen die EU-Wahl beim Bundestag Einspruch einlegen. Dies sehe das Europawahlgesetz vor. Weise der Bundestag die Einsprüche zurück, könne eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Der Verein Mehr Demokratie plant, im Bündnis mit anderen Organisationen, die Jugendlichen bei der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zu begleiten. „Wir wollen deutlich machen, dass der Ausschluss von 16- und 17-Jährigen von der EU-Wahl weder zeitgemäß noch verfassungsgemäß ist und das Wahlrecht für Jugendliche auf dem Rechtsweg durchsetzen“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Für den Einspruch gegen die EU-Wahl kann ein Muster-Text genutzt werden, den Mehr Demokratie auf seiner Website zum Download bereitgestellt hat: <link themen wahlrecht wahlalterabsenkung>

www.mehr-demokratie.de/themen/wahlrecht/wahlalterabsenkung/

Hintergrund:

Nachdem das Bundesverfassungsgericht den pauschalen Ausschluss von vollständig betreuten Menschen für verfassungswidrig erklärt hat, ist nach Ansicht von Heußner und Pautsch auch der Wahlrechtsausschluss von Minderjährigen neu zu bewerten. Weder das Grundgesetz noch das Europarecht schreibe ein Wahlmindestalter von 18 Jahren für die Wahlen zum EU-Parlament fest. Der Wahlrechtsausschluss sei nur dann verfassungsgemäß, wenn den Betroffenen die notwendige Einsichts- und Urteilsfähigkeit fehle. Das aber dürfe mindestens für 16- und 17-Jährige bezweifelt werden. So ergebe sich mit dem Wahlrechtsausschluss eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber allen volljährigen Personen mit fehlender Einsichts- und Urteilsfähigkeit, die dennoch wählen dürfen.

Das Rechtsgutachten ist hier einsehbar: <link file:23416>

www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2019-04-09__Heussner_Pautsch_Kurzgutachten_EU-Wahl.pdf

Zur Sitzung des Bundeswahlausschusses <link https: www.bundeswahlleiter.de info presse mitteilungen europawahl-2019>

www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/36_19_3sitzung-bwa.html

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