Niedersachsen reformiert Bürgerbegehren/ Abstimmungen in den Ländern und Gemeinden gehören zum politischen Alltag

[28/16] Mehr Demokratie: Direkte Demokratie wird ständig weiterentwickelt

Der niedersächsische Landtag hat am Mittwochnachmittag (26.10.) die erste größere Reform der kommunalen Direktdemokratie seit deren Einführung in Niedersachsen im November 1996 beschlossen. „Während das Thema bundesweite Volksabstimmung gerade die Gemüter erhitzt, wird die direkte Demokratie auf Landes- und Gemeindeebene ganz selbstverständlich weiter entwickelt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie. „Allein 2016 traten in vier Bundesländern verbesserte Regeln für Bürgerbegehren in Kraft.“ Zuletzt hatte Thüringen die Regeln der kommunalen Direktdemokratie stark reformiert. Ebenfalls 2016 waren in Rheinland-Pfalz und Hessen neue Regeln in Kraft getreten.

Mit der aktuellen Reform in Niedersachsen zeigt sich Mehr Demokratie teilweise zufrieden. „Mit der Streichung des Kostendeckungsvorschlags bei Bürgerbegehren schafft Niedersachsen eine entscheidende Hürde für direktdemokratische Initiativen ab“, sagt Beck. Der Fachverband begrüßt auch, dass Bürgerbegehren künftig durch die Kommunalverwaltung beraten werden und dass eine „aufschiebende Wirkung“ eingeführt werden soll. Letzteres soll verhindern, dass in der Kommunalpolitik Fakten geschaffen werden, bevor die Bürger über eine Sachfrage abgestimmt haben. „Beim Themenausschluss-Katalog und bei der Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren hätten wir uns aber mutigere Schritte gewünscht“, so Beck.

Mehr Demokratie werde weiter für die stetige Verbesserung der direkten Demokratie in den Ländern und Gemeinden sowie für die Einführung bundesweiter Volksbegehren und -entscheide eintreten. „Volksabstimmungen funktionieren – man muss sie nur fair und sinnvoll regeln“, bekräftigt Beck. „Die Bundesländer und Gemeinden führen das exemplarisch vor Augen.“

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