Schiedsgerichte in CETA: Mehr Demokratie hält Einschätzung des Generalanwalts für falsch

Generalanwalt sieht Schiedsgerichtsbarkeit im Handelsabkommen mit Kanada als unproblematisch

+ Generalanwalt hält Paralleljustiz für zulässig, Mehr Demokratie sieht das kritisch.

+ Eine EuGH-Entscheidung zur der von Belgien aufgeworfenen Frage steht noch aus.

+ Im Fall des Achmea-Urteils ist der EuGH in einer vergleichbaren Frage der Einschätzung des Generalanwalts nicht gefolgt.

 

In seinem heutigen Schlussantrag vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt der Generalanwalt Yves Bot zum Ergebnis, dass das in CETA vorgesehene Investitionsgericht mit dem EU-Recht vereinbar sei. „Wir halten das für falsch und setzen darauf, dass der EuGH das Investitionsgericht in CETA trotzdem noch als unzulässig einstuft und dadurch verhindert“, sagt Roman Huber, Bundesvorstand des Vereins Mehr Demokratie.

Dem EuGH steht es frei, zu einer anderen Einschätzung zu kommen und damit ein Signal gegen die Verankerung von Schiedsgerichten in Handelsabkommen zu setzen. „Etwas Ähnliches ist Anfang 2018 beim Achmea-Urteil geschehen“, erklärt Huber. „Entgegen der Einschätzung des Generalanwaltes hält der EuGH Schiedsgerichte in bilateralen Handelsabkommen für unvereinbar mit EU-Recht.“

Die Einschätzung des Generalanwalts zum aktuellen, von Belgien angestoßenen Verfahren sieht Mehr Demokratie kritisch: „Eine Paralleljustiz zu den staatlichen Gerichten ist überflüssig, benachteiligt deutsche Unternehmen und birgt die Gefahr, dass einseitig investorenfreundliche Entscheidungen gefällt werden“, erklärt Huber.

„Wir hoffen, dass der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts nicht folgt. Es wäre im Sinne der Demokratie, wenn ein für allemal geklärt würde, dass die EU keine Handelsabkommen abzuschließen kann, solange sie eine Paralleljustiz enthalten. Bis heute gibt es keine klaren wissenschaftlichen Belege dafür, dass private Schiedsgerichte Investitionen begünstigen. Diese Paralleljustiz beschädigt nicht nur den Rechtsstaat, sondern ist auch noch unnütz.“

+++ Hintergrund:

Nachdem die belgische Region Wallonien der Unterzeichnung von CETA widersprochen hatte, konnte Belgien CETA zunächst nicht ratifizieren. Daraufhin wurde im Oktober 2016 eine Vereinbarung zwischen den belgischen Regionalregierungen und der Zentralregierung getroffen, in der Bedingungen für die Unterzeichnung von CETA festgelegt wurden. Eine der Bedingungen war, dass die Regierung Belgiens den EUGH anruft, um zu klären, ob das in CETA vorgesehene Investitionsgerichtssystem (ICS) mit Unionsrecht vereinbar sei. Im einzelnen sind dabei folgende Fragen wichtig:

1.      Ist das ICS damit vereinbar, dass die Auslegung von Unionsrecht eigentlich dem EuGH unterliegt?

2.      Ist das ICS mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar und kann auch bei Anwendung des ICS gewährleistet werden, dass das Unionsrecht wirksam bleibt?

3.      Ist das ICS vereinbar mit dem Recht auf Zugang zu Gerichten, der Bürger/innen, Staaten und Unternehmen gleichermaßen offen stehen sollte?

4.      Kann auch mit ICS eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung gewährleistet werden?

 

Pressetext des EuGH zum Schlussantrag des Generalanwalts:<link https: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp190006de.pdf>

curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-01/cp190006de.pdf

Zum Achmea-Urteil: <link presse einzelansicht-pms news schiedsgerichtsbarkeit-zwischen-eu-staaten-verstoesst-gegen-eu-recht>

www.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/news/schiedsgerichtsbarkeit-zwischen-eu-staaten-verstoesst-gegen-eu-recht/

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