Verfassungsreferendum in Italien könnte die Tür für mehr direkte Demokratie öffnen

Der Fachverband Mehr Demokratie bezeichnet das am Sonntag (4. Dezember) anstehende Verfassungsreferendum in Italien als „echtes direktdemokratisches Verfahren“. Die Abstimmung in Italien sei – ganz unabhängig vom Inhalt – aus Verfahrenssicht deutlich positiver zu bewerten als die Brexit-Befragung oder die Abstimmung zum Flüchtlingsthema in Ungarn.

„In Italien haben die Bürger, selbst die Bestätigung einer bereits beschlossenen Verfassungsänderung verlangt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. Ein solches „referendum confermativo“ kann von mindestens 500.000 Bürgern oder einem Fünftel der beiden Parlamentskammern ausgelöst werden – Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Verfassungsreform keine Zweidrittelmehrheit in den Parlamentskammern gefunden hat.

„Es ist ein großer Unterschied, ob eine Abstimmung von oben, also von den Regierenden, angesetzt wird oder von den Bürgern direkt gefordert wird“, sagt Beck. Positiv bewertet Mehr Demokratie auch, dass es kein Abstimmungsquorum gibt, also die einfache Mehrheit entscheidet und dass das Ergebnis bindend ist. „Unglücklich ist hingegen die Verknüpfung der Reform mit der Debatte um die Zukunft Matteo Renzis“, meint Beck. „Bei Volksentscheiden sollte es um die Sache, nicht um Personalfragen gehen.“ Der italienische Ministerpräsident hatte ursprünglich seinen Rücktritt für den Fall angekündigt, dass die Verfassungsreform im Referendum abgelehnt werde.

Sollte die Reform angenommen werden, würde das auch die direktdemokratischen Verfahren betreffen. „Die Verfassungsreform deutet die Weiterentwicklung der direkten Demokratie durch ein referendum propositivo an, führt sie aber noch nicht aus“, erklärt Beck. Mit einer bestimmten Anzahl von Unterschriften könnten die Italiener damit zukünftig nicht nur beschlossene Gesetze anfechten, sondern auch neue Gesetze auf den Weg bringen. „Wenn Italien tatsächlich eine praktikable Volksinitiative einführt, wäre das ein Vorbild für andere Länder wie Deutschland, Österreich oder die Niederlande, in denen dies ebenfalls diskutiert wird.“

Bisher gibt es in Italien neben dem „referendum confermativo“, ein „referendum abrogativo“. Mit mindestens 500.000 Unterschriften können die Bürger damit die Abstimmung über ein bereits beschlossenes Gesetz verlangen. Damit das Gesetz wieder gekippt wird, muss eine Mehrheit dagegen stimmen und es müssen sich mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen. Dieses Beteiligungsquorum könnte durch die Verfassungsreform etwas gesenkt werden – allerdings nur für den Fall, dass mehr als 800.000 Menschen für ein „referendum abrogativo“ unterschreiben. Italienische Initiativen der Demokratiebewegung bemängeln die Absenkung des Beteiligungsquorums als viel zu zaghaft und haben unter anderem auch deshalb aufgerufen, mit „No“ zu stimmen.

Faktencheck Italien-Referendum aus direktdemokratischer Sicht: www.mehr-demokratie.de/italien_verfassungsreferendum.html

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