Volksinitiative erfolgreich: Hamburg wird Transparenz-Hauptstadt

[29/12] Bürgerschaftsfraktionen übernehmen Forderungen – Verträge müssen veröffentlicht werden

Ausgelöst durch eine Volksinitiative bekommt Hamburg ein deutschlandweit bislang einmaliges Transparenzgesetz. Künftig müssen Politik und Verwaltung Dokumente von öffentlichem Interesse unaufgefordert und kostenfrei im Internet zugänglich machen. Die Einführung eines Informationsregisters war eine der Hauptforderungen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“, die jetzt von allen Bürgerschaftsfraktionen übernommen wurde. Am morgigen Mittwoch (13. Juni) soll das Gesetz von der Bürgerschaft beschlossen werden. Ein für den Sommer geplantes Volksbegehren wird damit überflüssig.

„Mit der Einführung des Transparenzgesetzes wird Hamburg Transparenz-Hauptstadt“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. Die Volksinitiative, die der Hamburger Mehr Demokratie-Landesverband zusammen mit Transparency International und dem Chaos Computer Club initiiert hatte, macht die Hansestadt deutschlandweit zum Vorreiter: Aus einem Informationsrecht der Bevölkerung wird eine Informationspflicht der Behörden.

„Die Hamburger Regelung, die weit über bisherige Informationsfreiheitsgesetze hinausgeht, sollten sich andere Länder zum Vorbild nehmen“, meint Beck. „In elf Bundesländern gibt es bisher mehr oder weniger bürgerfreundlich ausgestaltete Informationsfreiheitsgesetze; in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen nicht einmal das.“ Um Einblick in Beschlüsse, Gutachten, Genehmigungen und andere öffentliche Dokumente zu erhalten, müssen Interessierte bisher Anträge stellen und zum Teil auch Gebühren zahlen. „In Hamburg wird diese Holschuld der Bürgerinnen und Bürger umgekehrt in eine Bringschuld der Verwaltung“, so Beck.

Viele Daten und Dokumente werden mit dem neuen Gesetz nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern frei im Internet verfügbar sein. Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt.

Der am Mittwoch in der Bürgerschaft zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf war in weiten Teilen in einer Gemeinschaftsarbeit von Bürgerinnen und Bürgern im Internet (Wiki) sowie in Bündnistreffen erarbeitet worden. Am 9. Dezember 2011 hatte das Transparenzbündnis aus Mehr Demokratie, Transparency, CCC, Piratenpartei, ödp, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, attac und Omnibus für direkte Demokratie nach nur sechs Wochen 15.119 Unterschriften gesammelt.

Presse-Info Transparenz und Informationsfreiheit:

<link>www.mehr-demokratie.de/presse-hintergrund.html

Teilen:
nach oben