Interview zur Wahlrechtsverhandlung in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich am 5. Juni unter anderem mit der von Mehr Demokratie und Wahlrecht.de gestarteten Bürgerklage „Wählen ohne Überhang“. Verhandelt werden neben unserer von mehreren tausend Menschen unterstützten Verfassungsbeschwerde auch die Normenkontrollklage von SPD- und Grünen-Fraktion sowie das von der Partei Bündnis 90/Die Grünen angestoßene Organstreitverfahren gegen das 2011 geänderte Bundeswahlrecht.

Als Prozessbevollmächtigter vertritt uns Staats- und Verwaltungsrechtler Matthias Rossi. Wir werden die Verhandlung vor Ort verfolgen und die wichtigsten Ergebnisse dokumentieren. Vorab haben wir einen der Beschwerdeführer, Wilko Zicht von Wahlrecht.de, gesprochen: 

Wilko, Du hast an der Formulierung der Verfassungsbeschwerde mitgearbeitet. Was sind aus Deiner Sicht die wichtigsten Punkte?

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor vier Jahren den Bundestag zu einer Wahlrechtsreform verpflichtet. Künftig darf die absurde Situation nicht mehr vorkommen, dass man einer Partei schadet, indem man sie wählt. Union und FDP behaupten, das im letzten Jahr verabschiedete neue Wahlrecht würde dieses negative Stimmgewicht beseitigen. Dies entspricht aber nicht den Tatsachen, und deshalb halten wir auch das neue Wahlrecht für verfassungswidrig. Gleiches gilt für die Überhangmandate, von denen es bei der letzten Wahl so viele wie nie zuvor gab. Sie verzerren die Sitzverteilung, im schlimmsten Fall können sie die Mehrheitsverhältnisse zwischen Regierung und Opposition ins Gegenteil verkehren.

Was wird auf dem Verhandlungstermin am 5. Juni genau passieren?

Das Gericht wird nach und nach alle einzelnen Aspekte des Verfahrens aufrufen. Die Klägerinnen und Kläger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Gegenseite, also von Bundesregierung, Bundestag und den Regierungsparteien können dazu jeweils kurz Stellung nehmen. Anschließend werden sie von den Richterinnen und Richtern mit Fragen gelöchert. Oft kann man aus diesen Fragen eine Tendenz ablesen, wie die jeweilige Richterin oder der jeweilige Richter entscheiden wird. Das endgültige Urteil wird aber wohl erst im Spätsommer bekannt gegeben.

Wie schätzt Du die Erfolgschancen der Klage ein?

Ich bin optimistisch. Beim negativen Stimmgewicht haben die Regierungsfraktionen mit ziemlich billigen Tricks gearbeitet, worauf das Gericht hoffentlich nicht hereinfallen wird. In Sachen Überhangmandate gab es in den 90er Jahren bereits eine sehr knappe Entscheidung, bei der nur wegen Stimmengleichheit unter den Richterinnen und Richtern die Verfassungswidrigkeit der Überhangmandate nicht festgestellt werden konnte. Seitdem hat sich die Überhang-Problematik weiter verschärft. Darum gehe ich davon aus, dass sich diesmal die Mehrheit im Gericht gegen die Überhangmandate aussprechen wird. An eine einstimmige Entscheidung glaube ich aber nicht. Es wird knapp werden.

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