Arbeitskreis Wahlrecht
Nach der vorzeitigen Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 gibt es Pläne für eine erneute Reform des seit langem umstrittenen Bundeswahlrechts. Der Arbeitskreis Wahlrecht befasst sich mit diesem Thema und weiteren Wahlrechtsfragen.
Vorläufige Tagesordnung
1. Kurze Vorstellungsrunde, falls erforderlich. Protokoll.
2. Reform der Wahlprüfung bei Bundestagswahl
Am 21./ 22. November findet bekanntlich die Bundesmitgliederversammlung in Leipzig statt, auf der unser Antrag zur Reform der Wahlprüfung bei der Bundestagswahl beraten wird. Der Antrag selbst wurde im Arbeitskreis schon ausführlich diskutiert und verabschiedet. Über den Ablauf auf der Mitgliederversammlung sollten wir aber noch reden.
3. Verbesserter Rechtsschutz bei der Nichtzulassung von Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten
Der Arbeitskreis hat bei seiner letzten Sitzung kurz andiskutiert, einen zweiten Antrag zum Thema Nichtzulassung von Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten bei den Kommunalwahlen einzureichen. Ein vorliegender Entwurf sieht drei mögliche Varianten vor, von denen sich der Arbeitskreis für einen entscheiden muss. Je nachdem wie die Entscheidung ausfällt, müsste der Antrag ergänzt werden.
4. Bürgerrat zur Ausarbeitung eines neuen Bundeswahlrechts
Gerhard Kottschlag hat einen Vorschlag für einen Bürgerrat zur Ausarbeitung eines Bundeswahlrechts verfasst.
5. Kampagne zu Ausländerwahlrecht und Sperrklausel
6. Verschiedenes
Interessierte sind zur Arbeitskreis-Sitzung herzlich willkommen.
Anmeldungen bitte an Paul Tiefenbach, E-Mail: Paul.Tiefenbach@mehr-demokratie.de