Wahlprüfung nach der Bundestagswahl
Braucht es eine Neuauszählung?
Noch nie war das Ergebnis einer Bundestagswahl so knapp: Dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fehlten lediglich 9.529 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden und in den Bundestag einzuziehen. Wäre dies gelungen, hätte die aktuelle Koalition keine Mehrheit gehabt.
Nach der Wahl wurden einzelne Auszählungsfehler festgestellt und das Ergebnis korrigiert – jedoch ohne Auswirkungen auf das Überspringen der Fünf-Prozent-Hürde. Das BSW reichte daraufhin eine Wahlprüfungsbeschwerde ein und forderte eine Neuauszählung der Stimmen.
Zuständig für die Prüfung ist der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, ein Gremium aus gewählten Abgeordneten. Er entscheidet, ob Stimmen neu ausgezählt oder – bei schwerwiegenden Verstößen – sogar Wahlen wiederholt werden müssen. Im Dezember 2025 lehnte der Bundestag eine Neuauszählung ab.
Das BSW wertet diese Entscheidung als machtpolitisch motiviert, da die Koalitionsmehrheit kein Interesse an einer Neuauszählung gehabt habe. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses widersprechen: Es seien keine mandatsrelevanten Verstöße gegen das Wahlrecht festgestellt worden. Nun wird sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befassen.
Unabhängig vom Ausgang gilt: Wahlen müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Ein Blick in die USA zeigt, wie stark Misstrauen in Wahlverfahren der Demokratie schaden kann.
Wir diskutieren über:
- Wie funktioniert die Wahlprüfung derzeit?
- Ist das Verfahren noch zeitgemäß?
- Braucht es Neuauszählungen in solchen Fällen?
- Wie ließe sich das Wahlprüfungsverfahren verbessern?
Wir diskutieren mit:
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Prof. Dr. Joachim Behnke,
Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Zeppelin Universität Friedrichshafen -
Christine Dankbar,
Ressortleiterin Politik und Hauptstadt-Korrespondentin, Frankfurter Rundschau