Genf: Volksinitiative will Bürgerräte in der Verfassung verankern

In Genf könnte das Losverfahren zu einem festen Bestandteil der direkten Demokratie werden. Am 26. Oktober 2026 haben die Vereine Déclic’ Démocratique und Parlement des Jeunes Genevois eine Volksinitiative eingereicht, die thematische Bürgerräte in der Kantonsverfassung verankern soll. Innerhalb von vier Monaten sammelten die Initiatorinnen und Initiatoren 6.957 Unterschriften. Für das Zustandekommen der Initiative sind 5.696 gültige Unterschriften erforderlich.

„Das ist ein starkes Zeichen für das Interesse der Bevölkerung an der Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung und der Stärkung unserer demokratischen Instrumente“, erklärten die Initiatorinnen und Initiatoren bei der Einreichung. Ob die erforderliche Zahl gültiger Unterschriften erreicht wurde, muss die amtliche Prüfung noch ergeben.

50 ausgeloste Menschen sollen beraten

Der Vorschlag sieht vor, dass entweder eine Mehrheit des Kantonsparlaments oder zwei Prozent der Stimmberechtigten die Einberufung eines Bürgerrates verlangen können. Dieser soll sich mit einer Frage von allgemeinem Interesse für den Kanton befassen.

Jeder Bürgerrat würde aus 50 ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Bei der Auswahl sollen unter anderem Geschlecht, Alter und Wohnort berücksichtigt werden, damit die Zusammensetzung möglichst gut die Vielfalt der Bevölkerung widerspiegelt.

Nach Abschluss der Beratungen könnte der Bürgerrat Gesetzes- oder Verfassungsänderungen vorschlagen. Das Kantonsparlament müsste diese wie Volksinitiativen behandeln. Es könnte die Vorschläge ablehnen oder einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Soweit das entsprechende Verfahren dies vorsieht, käme es anschließend zu einer Volksabstimmung. Die Bürgerräte selbst hätten keine Gesetzgebungskompetenz.

„Keine Angst vor Neuerungen“

Hinter der Initiative stehen zwei parteiunabhängige Jugendorganisationen. Mathieu Beer, Präsident des Genfer Jugendparlaments, sieht die Demokratie unter Druck. „Wir erleben eine Art allgemeiner politischer Apathie“, erklärte er gegenüber dem Fernsehsender Léman Bleu. Die Wahl- und Abstimmungsenthaltung nehme zu, während das Misstrauen gegenüber den Behörden wachse.

Für Beer liegt eine Stärke ausgeloster Bürgerräte darin, Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen zusammenzubringen, um Kompromisse zu finden. „In Genf mangelt es nicht an brennenden Themen, die immer wieder aufkommen“, sagte er. Als Beispiele nennen die Initiatorinnen und Initiatoren Verkehr, Klimaschutz und Wohnungsbau.

Die Idee, neue demokratische Rechte einzuführen, sei keineswegs ein Bruch mit der Schweizer Tradition. Beer erinnert daran, dass auch die Einführung des fakultativen Referendums auf Bundesebene im Jahr 1874 zunächst auf Widerstand gestoßen sei. „Es ist wichtig, keine Angst vor Neuerungen zu haben“, betonte er.

Junge Menschen stärker beteiligen

Caroline Geisinger, Präsidentin des eigens gegründeten Vereins Déclic’ Démocratique, verweist auf die geringe Vertretung junger Menschen im Kantonsparlament. Das bedeute jedoch nicht, dass diese politisch desinteressiert seien.

„Junge Menschen engagieren sich bei Demonstrationen und veröffentlichen politische Beiträge in sozialen Netzwerken“, erklärte Geisinger. Politische Beteiligung finde heute auf unterschiedliche Weise statt und beschränke sich nicht auf Wahlen und Abstimmungen.

Die Initiatorinnen und Initiatoren betonen, dass die neuen Bürgerräte keine Konkurrenz zum Parlament darstellen sollen. „Wir wollen den Grossen Rat nicht ersetzen. Er muss sich keine Sorgen machen“, sagte Beer sinngemäß. Vielmehr gehe es darum, die bestehenden demokratischen Institutionen um eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit zu ergänzen.

Parlament stoppte bereits geplanten Bürgerrat

Die Volksinitiative hat eine Vorgeschichte. Am 12. März 2026 sollte in Genf ein staatlich organisierter Bürgerrat zur Zukunft der Demokratie beginnen. Das Verfahren war von kantonalen Stellen gemeinsam mit der Universität Genf vorbereitet worden.

Vorgesehen waren insgesamt 100 Bürgerinnen und Bürger. Davon sollten 50 ausgeloste Personen eine allgemeine Beratungsgruppe bilden. Weitere 50 Personen sollten in fünf ergänzenden Gruppen mitwirken. Zusätzlich war eine digitale Konsultation der Bevölkerung geplant. Mehr als 900 Menschen hatten sich bereits für die Teilnahme beworben.

Doch im Februar stoppte das Kantonsparlament das Projekt. Mit 53 zu 35 Stimmen verabschiedete es am 14. Februar 2026 eine Resolution, die seine Absage verlangte. Der Kanton gab daraufhin die Einstellung des Verfahrens bekannt.

Streit um demokratische Legitimation

Die Kritik kam vor allem von Parteien der politischen Mitte und der Rechten. Sie bemängelten unter anderem die Kosten, die rechtliche Grundlage und die demokratische Legitimation des ausgelosten Gremiums. Die liberale Partei PLR vertrat die Auffassung, dass dem Bürgerrat die Legitimation durch eine Volkswahl fehle und die Gesetzgebung Sache des Parlaments bleiben müsse.

Dabei hätte der geplante Bürgerrat keine verbindlichen Entscheidungen treffen können. Er sollte lediglich Vorschläge zur Weiterentwicklung der Demokratie erarbeiten, auf die die kantonalen Behörden hätten reagieren müssen.

Der Politikwissenschaftler Matteo Gianni von der Universität Genf wies die Befürchtung zurück, das Gremium könne parlamentarische Befugnisse übernehmen. „Es gab keinerlei Absicht, sich gesetzgeberische Macht anzueignen“, erklärte er gegenüber der Universität Genf.

Neue Ideen außerhalb des Parlaments

Auch der an der Universität Genf beteiligte Wissenschaftler Victor Sanchez-Mazas sah in der Absage ein grundsätzliches Problem. Nach seiner Einschätzung fürchteten manche Abgeordnete vor allem ein Verfahren, das politische Vorschläge außerhalb des Parlaments hervorbringen könnte.

„Ein Bündel gemeinsam erarbeiteter Vorschläge, auch wenn sie unvollkommen sind, ist immer besser als wenige isolierte Vorschläge“, argumentierte Sanchez-Mazas. Für ihn liegt die Stärke solcher Verfahren darin, unterschiedliche Perspektiven zusammenzuführen, statt politische Probleme ausschließlich innerhalb bestehender Institutionen zu behandeln.

Der Konflikt zeigt damit eine grundlegende Spannung: Während die Befürworterinnen und Befürworter Bürgerräte als Ergänzung der repräsentativen Demokratie verstehen, sehen Kritikerinnen und Kritiker die Gefahr einer Konkurrenz zu gewählten Institutionen.

Von der Absage zur Volksinitiative

Die neue Volksinitiative greift diesen Konflikt auf. Die Initiatorinnen und Initiatoren wollen erreichen, dass die Einberufung von Bürgerräten künftig nicht mehr allein vom politischen Willen der Regierung oder des Parlaments abhängt.

Wenn zwei Prozent der Stimmberechtigten selbst einen Bürgerrat verlangen können, entsteht ein zusätzliches demokratisches Mitwirkungsrecht. Zugleich bleibt das Parlament in die weitere Behandlung der Vorschläge eingebunden.

Der Genfer Vorschlag geht damit über eine rein beratende Bürgerbeteiligung hinaus. Die ausgelosten Bürgerinnen und Bürger könnten Gesetzes- und Verfassungsänderungen anstoßen. Ob diese tatsächlich umgesetzt werden, entscheiden jedoch weiterhin die dafür zuständigen demokratischen Institutionen beziehungsweise die Stimmberechtigten.

Das Volk soll entscheiden

Mit der Einreichung der Unterschriften ist die erste Hürde genommen. Nach ihrer Prüfung und dem weiteren politischen Verfahren könnte die Genfer Bevölkerung darüber abstimmen, ob sie Bürgerräte als neues demokratisches Instrument in ihrer Verfassung verankern will.

Die Initiative verbindet drei Elemente: die Auslosung einer möglichst vielfältigen Gruppe, die gemeinsame Beratung politischer Streitfragen und die bestehenden Instrumente der direkten Demokratie.

Ob Genf diesen Weg einschlägt, ist noch offen. Die Initiatorinnen und Initiatoren haben aber bereits erreicht, dass nach der Absage des ersten Bürgerrates nun über dessen dauerhafte Einführung diskutiert wird.

Hinweis: Das Bild zu diesem Artikel wurde mit Hilfe einer KI erstellt.

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