Bürgerrat zur Impfpflicht

Ausgangslage: Wir brauchen eine umfassende demokratische Debatte

Eine gesetzliche Impflicht ist eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch geschützter Güter. Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zu den zentralen Errungenschaften der Demokratie- und Freiheitsgeschichte. Deshalb müssen in der Debatte um Impfpflichten sowohl rechtliche und medizinische als  auch ethische Argumente für und gegen eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht gründlich abgewogen werden. Laut Deutschem Ethikrat sind folgende ethische Grundsätze von besonderer Relevanz: Freiheit, Selbstbestimmung über den eigenen Körper, Nichtschädigung und Integritätsschutz, Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit, Solidarität und Nachhaltigkeit sowie Folgenverantwortung.

Im Deutschen Bundestag soll es nach der Vorstellung der Bundesregierung zu einer offenen Abstimmung über die allgemeine Impfpflicht kommen.

 

    Warum ein Bürgerrat?

    Die Abgeordneten könnten deswegen vor Beschlussfassung die Empfehlungen eines Bürgerrates in ihre Überlegungen mit einfließen lassen. Dies wäre aus Sicht von Mehr Demokratie sogar geboten, da es um ein Thema geht, dass a) die gesamte Bevölkerung betrifft und b) extrem polarisiert.
    In einem losbasierten Bürgerrat können per Losverfahren ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, die einen Querschnitt der Bevölkerung bilden, Empfehlungen zur Gestaltung und Umsetzung einer Impfpflicht diskutieren und entwickeln. Für einen faktenbasierten Diskurs ist eine solide und seriöse Informationsbasis unabdingbare Voraussetzung.

     

      Folgende Expertinnen und Experten könnten die notwendige Faktenbasis liefern:

      • Zwei Mitglieder des Deutschen Ethikrates, die für eine allgemeine Impfpflicht votiert haben.
      • Zwei Mitglieder des Deutschen Ethikrates, die sich gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen haben.
      • Christian Drosten (Mitglied des Expertengremiums der Bundesregierung)
      • Henrik Streeck (Mitglied des Expertengremiums der Bundesregierung)
      • Thomas Mertens (STIKO Vorsitzender)
      • Vertretung DIVI (Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin)
      • Vertretung der Pflegeberufe
      • Ärzte für freie Impfentscheidung
      • Vertretung von Gruppen, die bisher nicht für eine Impfung erreicht wurden

      „Zeitknappheit ist kein Argument gegen einen Bürgerrat. Da eine mögliche Impfpflicht für die aktuelle Welle ohnehin zu spät käme, spricht nichts gegen eine ausführliche Debatte unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern.“

      Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin
      von Mehr Demokratie

      Format und Zeitrahmen

      Da laut dem Gesundheitsminister eine Impfpflicht für die vierte Welle ohnehin nicht greifen würde, bliebe genug Zeit, einen Bürgerrat durchzuführen. Nach einer offiziellen Beauftragung bräuchte es etwa zwölf Wochen Vorbereitung für einen Impfpflicht-Bürgerrat.

      Die Diskussion könnte an fünf Terminen stattfinden: zwei Wochenenden mit persönlicher Begegnung zu Beginn und zu Ende, soweit dies die rechtlichen Vorgaben zulassen, sowie drei weitere Online-Treffen. Ein Bürgergutachten könnte somit im Juni 2022 vorliegen, so dass in den beiden letzten Sitzungswochen vor der Sommerpause entsprechende Beschlüsse gefasst werden könnten.

      Die Teilnahme müsste auch ungeimpften Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden.  
      Dass dies problemlos möglich ist, hat kürzlich der Impfpflicht-Dialog des Bundespräsidenten gezeigt.

      Möglicher Zeitplan

      Auftakt:    07. bis 08. Mai 2022
      Online:     drei Zoom Calls innerhalb der kommenden vier Wochen
      Abschluss:   11. und 12. Juni 2022
      Übergabe:     20. Juni 2022

      Bundestag Sitzungswochen vor Sommerpause 20. bis 24. Juni / 04. bis 08. Juli

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