Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Niedersachsen

Niedersachsen liegt auf Platz 14 und erhält eine Gesamtnote von 4,15. Das Land hat auf beiden untersuchten Ebenen noch großes Reformpotenzial. Auf Landesebene erreicht das Land eine Teilnote von 4,4 und ist Vorletzter. Dort sind auf allen Verfahrensstufen die Quoren zu hoch. Bisher konnte sich die 1993 eingeführte Volksgesetzgebung in Niedersachsen nur punktuell entfalten.
Auf kommunaler Ebene belegt es Platz 13 bis 14 mit der Teilnote 3,9.

Niedersachsen

  4,15

Landesebene

  4,4

Kommunalebene

  3,9

Landesebene

Gesamtnote: 4,4

Bisher konnte sich die 1993 eingeführte Volksgesetzgebung in Niedersachsen nur punktuell entfalten. Zwölf Anträge auf Volksbegehren wurden eingeleitet, der Großteil scheiterte, es gab noch keinen landesweiten Volksentscheid. Ein Antrag zur Artenvielfalt im Jahr 2020 bewegte das Land. Hier gelang es, einen Kompromiss zu erzielen, so dass es nicht zum Volksbegehren kam. Auf allen Verfahrensstufen sind die Quoren zu hoch. Das erklärt die spärliche Praxis und den vorletzten Platz auf der Landesebene.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt, Abgaben, Besoldung

4
 

Volksbegehren

Unterschriften: 10% (die Unterschriften vom Zulassungsantrag werden beim Volksbegehren angerechnet)
Frist: 6 Monate (hinzu kommen ggf. weitere Monate, je nachdem, wie lange die Landesregierung die Zulässigkeit prüft)
Freie Sammlung

4+
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 25%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum

5+
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 3,9

Für die Kommunalebene sieht es etwas besser aus (Teilnote 3,9): Die Reformen 2016 hatten die Teilnote von 4,3 (Ranking 2013) auf 3,8 verbessert. Unter anderem wurden damals der Kostendeckungsvorschlag gestrichen, das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren und das Zustimmungsquorum für Bürgerentscheide gesenkt. Die Reformen zeigten Wirkung: 2019 und 2020 stieg die Anzahl an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden deutlich – und es gab auch die ersten Bürgerentscheide in größeren Städten wie Osnabrück. Negativ schlägt nach wie vor zu Buche, dass viele Themen, insbesondere die Bauleitplanung, nicht zulässig sind.
Im Herbst 2021 kam es zu einer Reform und insgesamt zu einer leichten Verschlechterung: Zwar wurde das Ratsreferendum eingeführt, jedoch wurde der Themenausschluss um Krankenhaus- und Rettungsdienstplanungen nochmals erweitert. Auch wurde eine amtliche Kostenschätzung eingeführt, die zu einer Verschlechterung geführt hat. Denn die Sammelfrist beginnt erst nach einer vierwöchigen Wartezeit nach Übermittlung der Kostenschätzung (für deren Ermittlung es keine Frist gibt).

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Stark erweiterter Negativkatalog (u.a. Bauleitplanung)

5
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 5-10% (liegt nur bei wenigen Kommunen unter 10%)
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 bzw. 6 Monate
Freie Sammlung

4+
 

Bürgerentscheid

20%-Zustimmungsquorum

3-
 

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