Ranking der direktdemokratischen Verfahren
in Deutschland auf Landes- und Kommunalebene

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein befindet sich auf Platz 6 der Gesamtwertung mit einer Note von 2,9. Durch Reformen der Kommunalebene verschlechterte sich das Land im Vergleich zum Ranking 2021 um zwei Plätze. Auf Landesebene (Teilnote 3,3, Platz 5) wie auf kommunaler Ebene (Platz 5 bis 6, Teilnote 2,5) ist noch Reformpotenzial vorhanden.

Schleswig-Holstein

  2,9

Landesebene

  3,3

Kommunalebene

  2,5

Landesebene

Gesamtnote: 3,3

Auf der Landesebene Schleswig-Holsteins sind einzelne Aspekte sehr gut geregelt, bei anderen besteht noch Nachholbedarf. Vor allem das Volksbegehren ist vorbildlich geregelt: Ein niedriges Unterschriftenquorum, die seit 2016 bestehende Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung und eine lange Sammelfrist kennzeichnen diese Verfahrensstufe. Zudem wurde 2014 das Zustimmungsquorum für Volksentscheide zu einfachen Gesetzen auf 15 Prozent abgesenkt. Großer Nachholbedarf besteht hingegen bei den zulässigen Themen.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Haushalt (lt. Urteil auch finanzwirksame Initiativen), Abgaben, Besoldung

5
 

Volksbegehren

Unterschriften: 80.000 (3,6%)
Frist: 6 Monate
Freie Sammlung und Amtseintragung

1
 

Volksentscheid

Einfache Gesetze: 15%-Zustimmungsquorum
Verfassung: 50%-Zustimmungsquorum + 2/3-Mehrheit

3-
 

Obligatorisches Referendum

Nein

6
 

Kommunalebene

Gesamtnote: 2,5

Auf Kommunalebene sah es nach zwei größeren Reformen 2003 und 2013 gut aus. Schleswig-Holsteins kommunale Regelung war eine der besten in Deutschland (Teilnote 1,8). 2023 kam es jedoch zu einer deutlichen Verschlechterung, die 2024 nach einer Volkinitiative und einem darauffolgenden Kompromiss abgemildert werden konnte. Dennoch hat sich die Teilnote für die Kommunalebene verschlechtert, sie beträgt nun 2,5. Sehr positiv ist, dass die Bauleitplanung geöffnet blieb. Negativ schlägt zu Buche, dass für diesen Themenbereich (Bauleitplanung) ein höheres Unterschriftenquorum und ein deutlich höheres Zustimmungsquorum (z. B. 30 Prozent für Gemeinden bis 20.000 Einwohner) als für andere Themenbereiche gilt. Dies erhöht das Risiko, dass Bürgerentscheide trotz deutlicher Abstimmungsmehrheit am Zustimmungsquorum scheitern. Dass das Land bei den „weiteren Elementen“ auf Kommunalebene sehr gut aufgestellt bleibt und kleine Verbesserungen (zum Beispiel bei der Kostenschätzung) vorgenommen wurden, ist hilfreich. Bemerkenswert: Der erzielte Kompromiss wurde 2024 einstimmig im Parlament angenommen.

6
5
4
3
2
1

Themenausschluss

Erweiterter Negativkatalog (Bauleitplanung teilweise zulässig)

2-
 

Bürgerbegehren

Unterschriften: 5-10%, bei Bauleitplanung 7,5-15%
Frist für Initiativbegehren: 6 Monate
Frist für Korrekturbegehren: 3 Monate
Freie Sammlung

3
 

Bürgerentscheid

10-20%-Zustimmungsquorum, bei Bauleitplanung 15-30%

3-
 

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