Bundestag stimmt über bundesweiten Volksentscheid ab

Der 23.4.2009 ist ein besonderer Tag für die Befürworter direkter Demokratie. An diesem Tag wird im Bundestag über Gesetzesentwürfe der Fraktionen von FDP, Linkspartei und Grünen abgestimmt. Die Oppositionsparteien hatten die Entwürfe bereits 2006 eingebracht. Leider ist davon auszugehen, dass die Entwürfe abgelehnt werden.

Dabei ist dies nicht das erste Mal, dass sich der Bundestag mit dem Thema befasst. Nach der Bundestagswahl 1998 hielt die neu gewählte rot-grüne Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der Einführung eines bundesweiten Volksentscheides fest. Doch ein 2002 von SPD und Grünen eingebrachter Gesetzesentwurf scheiterte in der Abstimmung an der für Verfassungsänderungen nötigen Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Erst jetzt, sieben Jahre später, ist das Thema erneut auf der Tagesordnung des Parlaments.

<typohead type=2>Unterschiedliche Vorschläge</typohead>

Dabei gibt es zwischen den Entwürfen erhebliche Unterschiede. So hält die Linkspartei für eine bundesweite Volksinitiative die Unterstützung von 100.000 Wahlberechtigten für ausreichend, während FDP und Grüne die wesentlich höhere Hürde von 400.000 Unterstützern vorsehen. Auch über die Frage der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheid besteht zwischen den Parteien kein Konsens. Ein Volksbegehren benötigt nach dem Willen der Linken die Unterstützung von einer Million Wahlberechtigten (zwei Millionen bei Grundgesetzänderungen), während die Grünen die Hürde bei 5 % (ca. 3 Millionen) und die FDP diese bei 10 % der Wahlberechtigten ansetzt. Bei Volksentscheiden über einfache Gesetze müssen laut FDP und Grünen mindestens 15 % der Wahlberechtigten zustimmen. Die Linke sieht hingegen kein Quorum vor; die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ist ausreichend. Auch in der Frage der Zulässigkeit von finanzrelevanten Themen ist die Position der Linken die am weitesten gehende, da sie als einzige Partei abgabenbezogene Anliegen für zulässig hält. Einigkeit besteht hingegen darin, dass verfassungsändernde Volksentscheide eine Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und gleichzeitig eine Beteiligung von mindestens 25% der Wahlberechtigten benötigen. Auch wenn die inhaltliche Ausgestaltung auch in wichtigen Fragen noch offen ist, wäre die Annahme einer der Gesetzesentwürfe ein großer Fortschritt für die direkte Demokratie in Deutschland.

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