Der Deutsche Bundestag verabschiedete den Lissabon-Vertrag am 24. April und der Bundesrat am 23. April. 2008. Der Vertrag wurde von der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel durchgefochten und die meisten Medien berichten, dass Deutschland den Vertrag ratifiziert habe. Deutschland hat ihn jedoch noch nicht ratifiziert und im Juli letzten Jahres verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift, da Verfassungsbeschwerden anhängig waren und sind. Eine Klage wurde vom CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler eingebracht. Weiterhin gibt es zwei Verfassungsbeschwerden der Partei Die Linke. Am 10. und 11. Februar wird das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerden gegen den Lissabon-Vertrag verhandeln.
Klage Peter Gauweiler
Peter Gauweiler ist seit dem Jahr 2002 Mitglied des Bundestages. Zuvor war er Mitglied des Bayerischen Landtages. Er klagte bereits gegen die EU-Verfassung.
Gauweilers´ Klage dreht sich im Kern um die Tatsache, dass der Lissabon-Vertrag in die deutsche Souveränität eingreift, insbesondere in das Recht der Bürger auf ihre Vertretung durch die Mitglieder des Bundestages. Das Magazin „Focus“ gibt als Beispiel an, dass „ein Umweltminister, der im Bundestag mit einem Verbot bestimmter Glühbirnen scheitere, nichtsdestotrotz dieses Verbot über Brüssel durchdrücken könne“(Focus, 16.1.2009). Gauweiler behauptet weiter, dass der Vertrag de facto einen europäischen Föderalstaat etabliere, dem aber das dazu notwendige „Unionsvolk“ (EU Demos) fehle, das nur einen solchen Staat konstituieren und legitimieren könne. Er lehnt desweiteren den Artikel 311 (3) AEUV ab, der es der EU erlauben würde, Steuern zu erheben, Artikel 48 (6), welcher Vertragsänderungen ohne parlamentarische Kontrolle zuließe und Artikel 352, der der Union ermöglichen würde, ihre Macht unbeschränkt auszuweiten.
Den Fall unterstützt Karl-Albrecht Schachtschneider, Rechtswissenschaftler an der Universität Nürnberg-Erlangen. Schachtschneider war bereits an weiteren Klagen gegen EU-Verträge beteiligt, insbesondere gegen den Maastricht-Vertrag 1992 und die EU-Verfassung 2005. Als Anwalt Gauweilers´ wird Dietrich Murswick den Fall vor Gericht vertreten.
Klage Die Linke
Die PDS (Vorgängerin der Partei Die Linke) stimmte aus inhaltlichen Gründen seit dem Maastricht-Vertrag durchgängig gegen die EU-Verträge. Die Partei selbst befürwortet aber die EU als solches. Eine Verfassungsbeschwerde gegen den Lissabon-Vertrag kam vom Bundestagsabgeordneten der Linken, Dieter Dehm und anderen; die zweite Beschwerde von der Partei Die Linke selbst.
Deren Argumente drehen sich um vier Hauptpunkte: die Menschenrechtscharta, die Beseitigung des deutschen Sozialstaates, Aufstockung der Militärausgaben und die Möglichkeit, dass Deutschland in eine unrechtmäßige militärische Mission außerhalb der EU involviert werden könnte.
Klage von Professoren
Kürzlich wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beschwerdeführer sind Markus Kerber, ein Juraprofessor, Dieter Spethmann, ehemaliger Thyssen-Chef, das ehemalige Mitglied des Europäischen Parlaments Franz Ludwig Graf Stauffenberg und der Volkswirtschaftler Joachim Starbatty. Diese argumentieren, dass der Lissabon-Vertrag
„die gegenwärtige Praxis der Gewaltenzergliederung und die Kompetenzvermischung verstärkt. …. Wir argumentieren, dass es zunehmend schwieriger wird ein „europäisches Interesse“ zu definieren - in einer EU der 27, in der wegen der diffusen Interessen das Gewicht des zentralen Hauptakteurs, in diesem Fall Brüssel, automatisch wächst.“
Fazit
Im Jahre 2005 verhinderten Gauweiler und Die Linke die Unterschrift des deutschen Präsidenten unter den EU-Verfassungsvertrag, in dem beide Verfassungsklagen erhoben. Aufgrund des Neins in den französischen und niederländischen Abstimmungen gab es nie ein Urteil des Gerichts. Die neue Gruppe, die eine Verfassungsbeschwerde einreichte, hat dies zuvor noch nicht getan.
Am 29. Januar 2009 teilte das Bundesverfassungsgericht mit, dass es alle Verfassungsbeschwerden am 10. und 11. Februar in der anberaumten mündlichen Verhandlung behandeln werden.
Weitere Nachrichten zur EU und Deutschland und den Lissabon-Vertrag zentrierten sich um die pro-europäische CSU, die kürzlich erklärte, es solle fakultative Volksentscheide über „grundsätzliche“ Europafragen geben.
